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Stipendium: Zuverdienst wird erhöht und aliquotiert, Verzicht ist möglich

Karin Ortner
Karin Ortner
25. Juli 2014
foto: pixabay
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Endlich ist richtig Sommer, die Sonne scheint und ich melde mich nach einer  dreimonatigen Auszeit wieder zurück.

Im Juni wurde die Novelle des Studienförderungsgesetzes beschlossen und sie enthält einige wichtige Änderungen.

Der große Wurf ist es nicht, es sind auch nicht alle Änderungen positiv, aber ein paar Verbesserungen gibt es:

Die wohl wichtigsten beiden Änderungen betreffen zum einen die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ab 2015 auf 10.000 Euro im Jahr (bei gleichzeitig beschlossener Aliquotierung) sowie die Möglichkeit hinkünftig auf Studienförderung wirksam zu verzichten.

Was heißt das: Die Grenze wird auf 10.000 Euro im Jahr erhöht, es dürfen allerdings nur dann die vollen 10.000 Euro dazuverdient werden, wenn das gesamte Jahr Studienförderung bezogen wird. Wird das Studium jedoch beispielsweise im Juni beendet, dürfen hinkünftig nur mehr 5.000 Euro in diesem Zeitraum dazuverdient werden (833 Euro im Monat). Selbiges gilt, wenn das Studium im Oktober gestartet wird (833 mal 3 = 2.499 Euro).

Neu ist auch die Verzichtsmöglichkeit: Es kann für die Zukunft und bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes verzichtet werden. Zum Beispiel kann im März erklärt werden, ab April (bis September) zu verzichten.  Die Zuverdienstgrenze für die Bezugsmonate Jänner bis einschl. März liegt dann allerdings nur bei 2.499 Euro (833 mal 3 Monate). Sinnvoll kann ein Verzicht sein, wenn sich abzeichnet, dass in den folgenden Monaten deutlich mehr verdient wird und andernfalls eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen würde.

Weitere Änderungen betreffen etwa die Erhöhung der erlaubten Zeitspanne zwischen Bachelor und Masterstudium auf 30 Monate (derzeit 24), Verbesserungen für Studierende mit Kind (Erhöhung der Studienbeihilfe um 100 Euro, Erhöhung der Altersgrenze auf max. 35), Erhöhung der Absetzbeträge für Geschwister oder eine Verbesserung bei der zumutbaren Unterhaltsleistung der EhepartnerIn bzw. der eingetragenen PartnerIn.

Eine umfassende Novelle der Studienförderung ist jedoch nach wie vor dringend notwendig!

 

Karin Ortner
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