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Kein Abzug des Weiterbildungsgeldes von der Studienförderung!

Karin Ortner
Karin Ortner
13. August 2014
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Nach zwei Wochen der Unklarheit (siehe Blogbeitrag)  in welcher Form das Weiterbildungsgeld hinkünftig im Rahmen der Studienförderung berücksichtigt wird, kann nun Entwarnung gegeben werden:

Der Hinweis auf der Seite der Stipendienstelle, wonach das Weiterbildungsgeld ab September zur Gänze vom Stipendium abgezogen wird, wird bald verschwunden sein und es bleibt alles beim Alten. Das Weiterbildungsgeld der Bildungskarenz wird wie bisher als Einkommen für die Zuverdienstgrenze berücksichtigt, ein zusätzlicher Abzug der gesamten Summe kommt nicht.

Es ist erfreulich, dass – auf Initiative der Arbeiterkammer Oberösterreich – nun schon vor Beginn des Semesters wieder Rechtssicherheit herrscht. In Kürze kommt übrigens der Relaunch des Stipendienrechners mit allen Neuerungen

Karin Ortner
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