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Was gibt es Neues 2015? – Studienförderung, Versicherung & Co

Melanie Benning
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9. Januar 2015
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Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen mit sich: Mietrechtsgesetz-Änderung, Schutz vor Lohn- und Sozialdumping, Änderung im Arbeitszeitrecht und Änderung des Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetzes, Anpassung der Sozialwerte, Pflegegeld, Pensionsversicherung und im Bereich Bildung. Einige Informationen sind bereits im Artikel „Das bringt 2015“ zusammengefasst.

Sozialwerte:

  • Höchstbeitragsgrundlage, bis zu der SV zu zahlen ist: EUR 4650.
  • Geringfügigkeitsgrenze steigt auf EUR 405,98 monatlich bzw. EUR 31,17 täglich.
  • Rezeptgebühr steigt auf EUR 5,55 pro Medikament und
  • das höchstmögliche Arbeitslosenentgelt erhöht sich auf EUR 48,30 täglich.

Selbstversicherung:

  • begünstigte Selbstversicherung für Studierende: EUR 54,11 monatlich
  • Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte: EUR 57,30 monatlich

 

Studienförderung:

Einige Änderungen der Studienförderungsgesetznovelle sind bereits mit September 2014 in Kraft getreten, wie .z.B.: Erhöhung der Altersgrenze für Studierende mit Kinderbetreuungspflicht um 5 Jahre, Erhöhung der Studienbeihilfe für Studierende mit Kind(ern) um Euro 100 pro Kind und Monat, Anspruch auf Studienbeihilfe für Masterstudium, wenn Masterstudium spätestens 30 Monate nach Abschluss der Bachelorstudiums aufgenommen wird, uvm. Siehe auch auf www.stipendium.at.

Zuverdienstgrenze:

EUR 10.000 jährlich, allerdings aliquotiert, z.B.: wird nur vier Monate Studienbeihilfe bezogen –> 10.000 durch 12 (Monate) = 833 €/Monat mal vier Monate –> EUR 3.332.

Studienabschlussstipendium (SAS):

Ab 1.1.2015 bis zu 80% des bisherigen Einkommens. Mindesthöhe auf EUR 700 angehoben.

Die Zuverdienstgrenze neu gilt ab 1.1.2015, ebenso wie die Möglichkeit des Verzichts auf bereits zuerkannte Studienbeihilfe (sinnvoll, wenn man z.B. weiß, dass das Einkommen höher sein wird). Für Interessierte hier noch die Textgegenüberstellung der gesetzlichen Regelungen.

 

Bildungskonto:

  • 50% der Kurskosten bis max. EUR 2.000 (Sprachkurse bis EUR 1.000)
  • 70% der Kurskosten bis max. EUR 2.400 für Personen ohne formalen Bildunsabschluss (Ungelernte), Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Wiedereinsteiger/-innen)
  • Einkommensgrenze bei Personen mit akademischen Abschluss angehoben auf EUR 2.200
  • Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen mit max. fünf Beschäftigten werden gefördert

Bildungsteilzeitgeld: erhöht auf EUR 0,77 pro reduzierter Normalarbeitsstunde

 

Fachkräftestipendium:

EUR 828 monatlich bzw. EUR 27,60 täglich (Ausgleichszulagenrichtsatz).  Einige Ausbildungen der AMS FKS Liste werden nicht mehr gefördert (gilt für Personen, die ab 1.1.2015 Ausbildung beginnen).

 

Überblick Homepage BMASK.

Melanie Benning
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1 Gedanke zu „Was gibt es Neues 2015? – Studienförderung, Versicherung & Co“

  1. Danke für die gute Zusammenfassung der Erneuerungen. Leider bin im im Fall eines Stipendiums ein Fall, der gerade keine Beihilfen erhält. Ist schade, da ich von den Eltern kaum Geld erhalte und so muss ich ziemlich viel arbeiten neben dem Studium, sodass ich mich weniger auf mein Studium konzentrieren kann.
    LG

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