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Reminder: Heizkostenzuschuss beantragen!

Melanie Benning
Melanie Benning
10. Februar 2016
foto: pixabay
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Auch 2016 möchten wir daran erinnern, dass man unter bestimmten Voraussetzungen einen Heizkostenzuschuss vom Land Oberösterreich erhalten kann.

Die Antragstellen ist zwischen 11. Jänner und 15. April 2016 für die Heizkostenperiode 2015/2016 zu erledigen.

In unserem Blogartikel Elf Prozent der Studierenden können sich heizen nicht leisten wurde bereits das Thema Heizkostenzuschuss angeschnitten.

Voraussetzung:

  • Sozial förderbedürftig – Einkommensgrenzen für Alleinstehende EUR 882,78, Lebensgemeinschaften EUR 1.323,58
  • eigener Haushalt
  • Hauptwohnsitz Oberösterreich (Förderung Land OÖ)
  • tatsächliches Aufkommen für Heizkosten

Möglich ist ein einmaliger Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2015/16

  • in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt,
  • in Höhe von 76 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet.

Das Ansuchen um Zuerkennung des Zuschusses ist beim Wohnsitzgemeindeamt einbringen.

Nähere Informationen bietet die Abteilung Soziales, Landesregierung OÖ, unter Telefon (+43 732) 77 20-152 21 und E-Mail so.post@ooe.gv.at

Melanie Benning
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