Elternkarenz & Bildungskarenz, was ist zu beachten?

Melanie Benning
Melanie Benning
21. Juni 2016

eka u bikaFür Personen, die ihre Kinder noch vor 1.Jänner 2017 bekommen (haben), gibt es die Möglichkeit direkt an die Elternkarenz eine Bildungskarenz anzuschließen, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Bildungskarenz erfüllt sind. Personen, die ab Jänner 2017 Eltern werden, müssen zwischen Elternkarenz und Bildungskarenz wieder berufstätig sein (über Geringfügigkeit), um einen Anspruch auf die AMS Förderung Bildungskarenz zu haben.

Was ist zu beachten, wenn man direkt anschließend an die Elternkarenz in Bildungskarenz geht?

  • Die Voraussetzungen für die Bildungskarenz müssen erfüllt sein
  • Das Weiterbildungsgeld wird grundsätzlich wie das Arbeitslosengeld berechnet (nach Einkommen)
  • Der Arbeitgeber/-in ist rechtzeitig bezüglich Bildungskarenzwunsch zu informieren (es besteht kein Rechtsanspruch), mindestens 3 Monate vorher, besser früher. Das unterschriebene AMS Vereinbarungsformular ist ca. 3 Wochen vor BIKA-Beginn beim AMS abzugeben;
  • Es ist ein Weiterbildungsnachweis während dem gesamten Zeitraum der Bildungskarenz zu erbringen: ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten 16 Wochenstunden, andernfalls 20 Wochenstunden oder 8 ECTS/Semester (Achtung Wochenstunden, nicht Einheiten)
  • Man kann entweder in Elternkarenz ODER in Bildungskarenz sein
  • Bildungskarenz und der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist möglich (außer bei einkommensabhängiger Variante)

In weiteren Artikeln wurden bereits hilfreiche Informationen zusammengefasst – einfach mal durchklicken:

Elterntipps – Ansprüche vor und nach der Geburt eines Kindes (AK Broschüre)

AK Homepage – Meine Situation „Ich bekomme ein Kind“

Änderungen Mutterschutzgesetz 2016

Sind Elternkarenz, Bildungskarenz & Studium kombinierbar?

Studienbeihilfe während der Bildungskarenz?

Bildungskarenz 2015 – Zeit fürs Studium

Was ist neu 2016?

Welche Sozialförderungen gibt es in Oberösterreich? (Mai 2015)

AK Newsletter für Bildung und berufliches Weiterkommen – bleiben Sie am Laufenden!

Onlineangebote der AK OÖ Bildungsberatung

Fernstudium in Österreich (April 2014)

Karenzberatung OÖGKK

 

Folgend noch ein paar Fragen, die in der AK Bildungsberatungbildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601 immer wieder thematisiert werden:

  • Was ist, wenn ich während der Bildungskarenz wieder schwanger werde? – Sofort bei AMS und Arbeitgeber/-in bekannt geben, grundsätzlich sollte das Ziel sein, dass die Ausbildung dennoch abgeschlossen und somit ein Bildungsnachweis erbracht werden kann.
  • Habe ich währen der Bildungskarenz einen Kündigungsschutz? –  im Normalfall hat man in der Bildungskarenz keinen Kündigungsschutz, für Details steht gerne die AK Rechtsberatung zur Verfügung unter rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1.
  • Wie erfolgt die genaue Berechnung meines Weiterbildungsgeldes? – Normalerweise wird das Einkommen vor der pauschalierten Karenz zur Berechnung herangezogen und die Berechnung erfolgt ähnlich dem Arbeitslosengeld. Hierzu kann man den AMS Arbeitslosengeldrechner ausprobieren. Es muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, wie die Berechnung genau erfolgt und wie viel Weiterbildungsgeld man dann tatsächlich bekommt. Kontakt: zuständiges Wohnsitz- AMS.

 

Für weitere Fragen rund um das Thema Aus- und Weiterbildung kontaktieren Sie einfach die AK Bildungsberatung unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601 oder auch online auf www.bildungsberatung-online.at

Ich hoffe, dass Ihnen die weiterführenden Links und Informationen helfen und verabschiede mich nun selbst für einige Zeit in die Babypause! Alles Gute! Melanie Benning

 

Melanie Benning
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