Quelle: pixabay.com

Was ist neu 2017?

Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner
19. Januar 2017

 

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

So wie jedes Jahr gibt es auch im Jahr 2017 wieder einige Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen, Veränderungen im Studienfördergesetz, die Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums, eine Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes, Anpassungen von Pflegegeld und Pensionsversicherung u.v.m.

 

Einige wichtige Neuerungen sind hier zusammengefasst:

 Soziale Werte

  • Geringfügigkeitsgrenze: 425,70 Euro brutto pro Monat, die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt mit 1.1.2017
  • Monatliche Höchstbeitragsgrundlage (bis zu der Sozialversicherung zu zahlen ist): 4.980 Euro brutto pro Monat (166 Euro täglich)
  • Rezeptgebühr: 5,85 Euro
  • Höchstmögliches Arbeitslosenentgelt: 53,36 Euro täglich

Selbstversicherung

  • Begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studenten/-innen: 56,74 Euro pro Monat
  • Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 60,09 Euro pro Monat

 Bildungskarenz

Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich

 Bildungsteilzeit

0,79 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde

 Studienfördergesetz

Bereits seit September 2016 gibt es folgende Änderungen im Studienförderungsgesetz:

  • Erhöhungszuschlag von 30 Euro monatlich ab Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Erleichterung der Rückzahlungspflicht bei fehlenden Mindeststudienerfolg
  • Zeiten eines Freiwilligenjahres nach dem Freiwilligengesetz werden mit Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes gleichgestellt (mögliche Auswirkung: Berücksichtigung dieser Zeiten für Verlängerung der Anspruchsdauer, Einrechnung als Zeiten des Selbsterhaltes, …)

mit 1. September 2017 wird es folgende zusätzliche Neuerungen geben:

  • Rechtsanspruch auf das Studienabschlussstipendium, bei Erfüllung der Voraussetzung
  • Studierende ab Vollendung des 27. Lebensjahres werden unabhängig vom Wohnsitz als „auswärtig Studierende“ eingestuft und können dadurch die erhöhte Studienbeihilfe erhalten
  • Zumutbarkeit der Wegstrecke bei auswärtigen Studierenden wird über eine datenbankbasierende Abfrage ermittelt (dadurch wird nicht mehr die Heimatgemeinde sondern die Wohnadresse der Eltern berücksichtigt)

mehr dazu siehe: Blogartikel „Das bringt die Novelle des Studienförderungsgesetztes“ bzw. https://www.stipendium.at/service/aktuelles/

 Kinderbetreuungsgeld

Eine Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes tritt mit 1. März 2017 in Kraft. Mehr dazu hier.

Fachkräftestipendium

Mit 1. Jänner 2017 wurde das Fachkräftestipendium wieder eingeführt. Mehr dazu hier.


Weitere Informationen

AK: Sozialrechtliche Werte 2017

ÖGB: Das bringt das neue Jahr

Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner

Schreibe einen Kommentar