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Bildungskarenz als Zeit fürs Studium nutzen

Melanie Benning
Melanie Benning
3. Mai 2013
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Bildungskarenz ist in aller Munde, aber wer weiß wirklich, was die Bildungskarenz ist und inwiefern man sie für das Studium nutzen kann?

Grundsätzlich ist die Bildungskarenz eine mit dem Arbeitgeber abgestimmte Zeit für Aus-/ Weiterbildung, in der man eine finanzielle Unterstützung vom AMS erhält. Die Organisation von Bildungskarenz und Studium bringt einige Fragen mit sich und deshalb sind folgend ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Checkliste Bildungskarenz & Studium:

  •  6 monatiges, aufrechtes Arbeitsverhältnis
  • Infos über das angestrebte Studium inkl. Zulassung + Fristen
  • Planung/ Aufteilung der insgesamt 12 Monate Bildungskarenz (Bildungskarenz umschließt die Ferien oder endet optimal zu Ferienbeginn)
  •  Berechnung des Weiterbildungsgeldes für die Bildungskarenz
  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  •  Maximaler Zusatzverdienst geringfügig EUR386,80,- (bei selben oder anderen Arbeitgeber)
  •  ab 1.7.2013 Nachweis über Ablegung von Prüfungen im Ausmaß von 8 ECTS bzw. 4 Semesterwochenstunden (andere Ausbildungen: 20 Wochenstunden/ bei Kinderbetreuung 16 Wochenstunden)
  •  Antrag auf Bildungskarenz ca. drei Wochen vor Beginn beim zuständigen AMS
  •  bei Fragen: Termin AK Bildungsberatung oder AMS

Ein paar facts:

  • Für das aufrechte Arbeitsverhältnis wird man karenziert und bekommt dann vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes
  • Der Arbeitgeber hat keine Kosten zu tragen und man ist über das AMS versichert
  • Eine weitere Bildungskarenz (wenn 12 Monate aufgebraucht sind) kann frühestens vier Jahre nach Beginn der vorigen Bildungskarenz beantragt werden
  • Weiterbildungsgeld und Kinderbetreuungsgeld können gleichzeitig bezogen werden (außer beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld)
  • Weiterbildungsgeld ist steuerfrei
  • Weiterbildungsgeld und Stipendium sind grundsätzlich möglich, aber oft schlecht kombinierbar wegen Einkommensgrenzen des Stipendiums (Achtung: max. EUR8000,- Einkommen/ Jahr)
  • Falls man ein Jahr in Bildungskarenz geht, so kann es sein, dass eine Vorbereitungszeit vom AMS zur Verfügung steht, sodass man sich noch auf das neue Leben als StudentIn vorbereiten kann
  • Alternativ zur Bildungskarenz gibt es ab 1.Juli 2013 die Bildungsteilzeit

 

Es gibt Einiges zu berücksichtigen, wenn man die Bildungskarenz als Zeit für Aus-/ Weiterbildung nutzen möchte.  Doch es lohnt sich auf jeden Fall die Bildungskarenz als Chance für ein Studium zu nutzen und wenn es hierzu noch weitere Fragen gibt, so bietet die AK Bildungsberatung sehr gerne Unterstützung an.

 

NACHTRAG: Beträge, wie die Geringfügigkeitsgrenze ändern sich regelmäßig – im Jahr 2014 beträgt die Grenze €395,31. Auch die Einkommensgrenze für Studierende ändert sich ab 1.1.2015 auf €10.000. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es bezüglich Bildungskarenz Änderungen gibt. Weitere Informationen werden sobald wie möglich in unserem Blog erscheinen.

 

Anfragen bitte direkt an bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601 und https://www.bildungsberatung-online.at/startseite.html – unser AK Team Bildungsberatung steht Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00 zur Verfügung.

 

Neu: Blogartikel  BILDUNGSKARENZ 2015

Melanie Benning
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175 Gedanken zu „Bildungskarenz als Zeit fürs Studium nutzen“

  1. Liebes Team der AK,

    Ich studiere bereits an einer Fachhochschule und würde gerne für das letzte Semester (SoSe) in Bildungskarenz gehen. Endet hier die Karenz mit Ende des Studiums im Juni oder mit Ende September, wenn wieder offizieller Studienstart wäre?

    Besten Dank und liebe Grüße,
    Bettina

    Antworten
    • Liebe Bettina, Sie können dann in Bildungskarenz gehen, wenn Sie am Ende jedes Semesters 8 ECTS vorweisen können. Wenn Ihr Studium im Sommersemester (also mit Juni) endet, können Sie die Bildungskarenz nur bis zu diesem Zeitpunkt beantragen.
      Alles Gute für Ihren Abschluss, liebe Grüße Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  2. hallo!

    ich würde mit 10.Juli 23 mit der BiKa beginnen, baby wird am 15. ein Jahr. ich werde einen Hochschullehrgang fertigstellen. deshalb steige ich am Ende des Somersemesters ein. dies sind jedoch nur 2 ECTS. dann ist bis anfang september Pause (bzw.eigtl nicht, da hier der Studienauftrag im Selbststudium zu erledigen ist) also bis zum Wintersemester, wo dann bis jänner noch 6,5ECTS anfallen.

    wie ist es mit den Ferien? also im August. die Dame meinte, ich müsste ECTS bereits vom Sommersemester vorweisen um überhaupt in BiKa gehen zu können? dies kann ich nur vom sommersemester 22,bevor ich in Mutterschutz ging.
    die ersten Termine sind im Juli,danach hab ich bis September Zeit für die Arbeitsaufträge. sie meint aber, da sind immer Ferien beim Studium,was beim Hochschullehrgang aber nicht der Fall ist, da ja Selbststudium immer nach den Terminen anfällt und das also nach unseren Treffen im juli.
    studienbestätigung von sommer und wintersemester hab ich gesendet. das ganze Curriculum.
    reicht anscheinend nicht,obwohl es mir vorher zugesichert wurde.

    wäre froh um ihre Hilfe.danke vorab.
    lg Katrin

    Antworten
    • Liebe Katrin, wenn es sich um ein reguläres Studium handelt, müssen bei Bildungskarenzbeginn in den Ferien ECTS auch für das vorangegangene Sommersemester nachgewiesen werden.
      Wenn es sich um einen Hochschullehrgang mit anderen zeitlichen Vorgaben handelt, müssten Sie sich von der Uni/Bildungseinrichtung einen Stundennachweis (Wochenstunden/ECTS) für die Sommermonate bescheinigen lassen.
      Alles Gute und liebe Grüße
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  3. schönen guten Morgen,

    ich befinde mich aktuell in Bildungskarenz und absolviere meine ects an der Uni.
    die kommenden 3 Monate befinde ich mich im Ausland für freiwillige Projekte.
    Ist es notwendig sich bei AMS zu melden? bekomme ich für diesen Zeitraum kein weiterbildungsgeld?

    danke im vorraus!

    Antworten
    • Liebe Janina – schon aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es notwendig, einen Aufenthaltsaufenthalt in der Bildungskarenz dem AMS zu melden. Wenn die ECTS am Ende des Semesters erfüllt sich, dürfte das kein Problem sein. Bitte darauf achten – sollte es ein Entgelt geben bei der Projektmitarbeit – so ist dies nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich.
      Also bitte Kontakt mit dem Wohnsitz-AMS aufnehmen und dann alles Gute für den Auslandsaufenthalt :-)!
      Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  4. Hallo!

    Ich möchte nächstes Jahr in Bildungskarenz gehen und einen Online Sprachkurs mit 20 Wochenstunden beim BFI besuchen. Ich mache mir nur Sorgen, dass ich nicht immer zu diesen 20 Stunden komme. Muss man das Weiterbildungsgeld bei zu wenigen Stunden am Ende wieder zurückzahlen?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo liebe Sabine!
      In der Bildungskarenz muss für die gesamte Dauer ein Bildungsaufwand von 20 Wochenstunden erbracht werden (Selbstlernzeiten, Fernlehrelemente etc. können eingerechnet werden). Die Bildungseinrichtung, also das BFI, kann Ihnen sicher eine genaue Auflistung der Stunden geben.
      Und: ja, wenn zu wenig Stunden erbracht werden, kann das AMS das Weiterbildungsgeld zurückfordern. Also bitte unbedingt vorher das genaue Stundenausmaß klären! Übrigens: wenn Sie nicht auf die geforderten Wochenstunden kommen, können auch andere Kurse zusätzlich absolviert werden. Alles Gute dafür und liebe Grüße
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  5. Liebes AK-Team,
    wenn man während der Bildungskarenzzeit eine Auslandsreise macht, so muss man das melden. Bedeutet das, dass für die Zeit des Auslandsaufenthalts das Weiterbildungsgeld nicht ausgezahlt wird?
    Ich meine im Falle einer Urlaubsreise während der Universitätsferien. – Und gibt es einen Unterschied zwischen EU-Ausland und Drittstaaten?
    Vielen Dank im Voraus!
    Barbara M.

    Antworten
    • Liebe Barbara, in der Bildungskarenz sind Ferienzeiten (wenn danach das Studium weiter betrieben wird) sozusagen inkludiert und das Weiterbildungsgeld wird auch in den Ferien ausbezahlt. Alles Gute fürs Studium und für den Urlaub 🙂
      Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
      • Liebe Frau Leonhartsberger-Ledl,

        ich habe noch eine Frage: Man muss für ein Studium in der Bildungskarenz jeweils nach 6 Monaten mindestens 8 ECTS-Punkte nachweisen. Ich habe jetzt im ersten Semester 20 ECTS gesammelt. – Bedeutet das, dass ich damit auch schon die Erfordernisse für die zweiten 6 Monate erfüllt habe, oder wird alle 6 Monate wieder neu zu zählen begonnen?

        (Ich habe nicht vor, extra faul zu sein, aber es wäre weniger Druck 😉

        Vielen Dank und herzliche Grüße
        Barbara Müller

        Antworten
        • Liebe Barbara, Studierende müssen nach 6 Monaten beziehungsweise am Ende eines jeden Semesters einen Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Ausmaß von 8 ECTS Punkten erbringen. Alternativ kann auch ein anderer Erfolgsnachweis erbracht werden (wie etwa eine Bestätigung über den Fortschritt und über den zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplomarbeit oder sonstigen Abschlussarbeit). Liebe Grüße! Astrid Leonhartsberger-Ledl

          Antworten
      • Ich bin in Bildungskarenz und mache einen Online -Lehrgang. Den kann ich jederzeit und von überall machen.
        Mir wurde vom Ams gesagt das Weiterbildungsgeld wird gestrichen sobald man über die Grenzen von Ö drüber fährt. Also auch wenn ich nur 30min vom Wohnort entfernt bin. (Länger als 24 Stunden im Ausland befinde) Das würde auch bedeuten wenn ich Urlaub im Ausland mache muss ich das melden und bekomme dann kein Geld obwohl ich trotzdem Online lerne sonst schaffe ich ja die Prüfungen nicht.

        Antworten
        • Liebe Melanie, in der Bildungskarenz kann mich sich im Inland und Ausland weiterbilden! (z.B. Studium im Ausland, Kurse etc) – insofern dürfte ein Onlinekurs (wenn der Stundennachweis erbracht wird), der teilweise im Ausland absolviert wird, kein Problem sein (aus versicherungstechnischen Gründen muss ein Auslandsaufenthalt dem AMS gemeldet werden).

          Auf der AMS-website ist übrigens sogar schriftlich festgehalten, dass eine Ausbildung im Ausland möglich ist AMS BIKA
          Bitte mit dem AMS nochmals Kontakt aufnehmen und bei Problemen bitte bei uns melden – am besten per mail unter leonhartsberger-ledl.a@akooe.at Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

          Antworten
  6. Liebes Team,
    ich habe einmal eine Bildungskarenz von 4 Monaten in Anspruch genommen, die 4 Jahresfrist ist jedoch schon abgelaufen. Gerne möchte ich kommendes Jahr im Ausland studieren und hier wieder eine Bildungskarenz erhalten. Ist es möglich nach Ablauf meiner letzten Karenz eine neue in Anspruch zu nehmen?

    lg, Karin

    Antworten
    • Liebe Karin,
      eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden (Rahmenfrist).
      Danach können Sie wieder – natürlich in Absprache mit dem Dienstgeber – Bildungskarenz beantragen! Alles Gute dafür!
      Liebe Grüße Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  7. Hallo,
    ich möchte von Anfang Oktober bis Ende Dezember in Bildungskarenz gehen. Während der Bildungskarenz erhält man ja keine Sonderzahlungen. Bei einer Kündigung erhält man normalerweise für die geleistete Arbeitszeit Anteile der Sonderzahlungen. Ist das bei einer Bildungskarenz ebenso? (Also, dass ich mit dem Septembergehalt Anteile des Weihnachtsgehalts bekomme?)
    Bzw. wie viel Zeit im Vorhinein muss ich meine Bildungskarenz dem AMS bekannt geben.
    Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten!

    Antworten
    • Liebe Emma, bezüglich Ihrer Frage ersuche ich, direkt mit den ExpertInnen der Abt. Arbeits- und Sozialrecht der AK OÖ unter der Nr. 050/6906-1 Kontakt aufzunehmen. Das AMS nimmt das Bildungskarenzformular ca. 3-4 Wochen vor Start der Bildungskarenz entgegen. Liebe Grüße und alles Gute, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  8. Liebes Team der AK,

    Ich beziehe Bildungskarenz für das aktive Sommersemester. Zählen zu den 8 vorzuweisenden ECTS-Punkten auch Prüfungen, zu deren Vorlesungen ich mich im vorigen WiSe angemeldet, die Prüfung aber erst im SoSe absolviert habe?

    Liebe Grüße,
    Stefan

    Antworten
    • Lieber Stefan, danke für Ihre Anfrage. Das AMS verlangt einen Nachweis von 8 ECTS am Ende eines Semesters. Wenn die Prüfung im Sommersemester absolviert wird, scheinen die ECTS normalerweise als Leistungsnachweis am Ende des Sommersemesters auf. Falls noch Fragen auftauchen, bitte direkt mit dem Wohnsitz-AMS Kontakt aufnehmen! Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  9. Hallo,
    ich möchte mein Studium abschließen und daher ab 01.10.2020 für 2 Semester in Bildungskarenz gehen.
    Ist es möglich 2 Semester durchgehend, also auch während der Semesterferien, in Bildungskarenz zu gehen, oder muss jedes Semester separat beantragt werden?

    LG
    Mario

    Antworten
    • Hallo Mario – Bildungskarenz (Bika) ist von 2 bis 12 Monaten möglich, Ferienzeiten sind inkludiert (wenn die Bika bzw. das Studium vor den Semesterferien beginnt und nach den Semesterferien weitergeht, sozusagen von der Bika umschlossen ist). Der Leistungsnachweis von 8 ECTS muss dann jeweils klarerweise für Wintersemester und Sommersemester nachgewiesen werden. Alles Gute, lieber Mario! Liebe Grüße Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  10. Ich bin seit September 2019 für mein Studium in Bildungskarenz. Leider habe ich eine große Prüfung nicht bestanden und frage mich nun, ob die Ablehnung der Prüfung reicht oder ob diese auch bestanden werden muss?
    Vielen Dank schonmal!

    Antworten
    • Hallo Katharina, für die Bildungskarenz muss auf jeden Fall ein Leistungsnachweis für das AMS erbracht werden. Dies sind am Ende des Semesters 8 ECTS.

      Falls diese ECTS nicht erreicht werden, ist es möglich, sich den Prüfungsantritt bestätigen zu lassen. Bitte dann aber auf jeden Fall mit dem AMS klären, ob dieser Nachweis „reicht“.

      Liebe Grüße und alles Gute
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
      • Ich habe leider auch eine Prüfung versammelt und komme auf keine 8 Punkte. Gibt es da keine gesetzlichen Vorgaben, wenn ich angetreten bin? Reicht dann dieser Nachweis oder nicht? Kann ich die Punkte im Sommersemester auch nachbringen?

        Antworten
        • Hallo Christina,
          wichtig ist, dass Sie in der Bika den Nachweis von 8 ECTS (am Ende des Semesters) erbringen können. Das müssen nicht nur Prüfungen sein, sondern es kann auch ein Lernaufwand/Seminarbesuch o.ä. bestätigt werden. Am besten, Sie klären das direkt mit der Universität/Prüfungsabteilung und/oder dem AMS ! Alles Gute dafür und liebe Grüße
          Astrid Leonhartsberger-Ledl

          Antworten
  11. Liebes Team,
    ich plane ab Herbst in Bildungskarenz zu gehen und einen akademischen Lehrgang (60 ECTS bis Ende Juni 2020 auf der FH) zu machen. Der Lehrgang beginnt schon Mitte September, ist berufsbegleitend Fr-Sa geblockt mit zusätzlichen Exkursionen. etc. angelegt. Ich bekomme die Bildungskarenz leider erst ab Anfang November (und würde bis dahin für die Freitage Urlaubstage aufbrauchen), könnte aber bis Ende August bleiben (10 Monate), da im Sommer bei uns in der Arbeit nicht soviel los ist. Außerdem weiß ich nicht, ob nicht nach Semesterabschluss über den Sommer auch noch Arbeiten oder Praktika abzuschließen sind (klär ich gerade ab). Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Weiterbildungsgeld ab November, dann aber auch über den Sommer weiter beziehen kann für 2 Monate, wenn das Semester offiziell Ende Juni endet? Danke für eure Hilfe.

    LG
    Doris

    Antworten
    • Hallo Doris,
      wenn der Lehrgang mit Juni 2020 endet, kann prinzipiell nur bis zu diesem Zeitpunkt Bildungskarenz beantragt bzw. genehmigt werden. Sollten im Sommer 2020 noch ausbildungsbezogene, schriftlich nachweisbare Praktika o.ä. absolviert werden, müsste diese Sonderregelung bitte direkt mit dem Wohnsitz-AMS geklärt werden. Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  12. Hallo,
    ich arbeite seit 2 Jahren 40h/Woche und möchte ab Oktober anfangen zu studieren.
    Ist es möglich die Bildungskarenz bereits im August zu starten, obwohl das Studium erst im Oktober beginnt?

    Liebe Grüße
    Elena

    Antworten
    • Hallo Elena, die Bildungskarenz ist erst mit dem Start der Bildungsmaßnahme, also dem Studium, möglich. Allerdings gibt es bei einer einjährigen Bildungskarenz eine Vorlaufzeit von 4 Wochen, d.h. Sie können 4 Wochen vor Beginn des Studiums in Bika gehen. Liebe Grüße und alles Gute für Studium, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  13. Hallo,

    ich plane kommendes Jahr ein berufsbegleitendes Studium an der Ferdinad Porsche Fern FH zu beginnen.
    Da ich seit mehreren Jahren berufstätig bin, möchte das erste Jahr in Bildungskarenz gehen, um mir den Einstieg in das Studium zu erleichtern. Nach dem Jahr, möchte ich zurück zu meiner ursprünglichen Tätigkeit kehren.
    Ist es möglich, trotz vermindenderter Anweseheitspflicht (6 Tage im Semester) in Bildungskarenz zu gehen und Bildungsentgeld zu erhalten?
    Bei einem selbsterhalter Stipendium ist die Zuverdienstgrenze €10000 / Jahr
    Angenommen, das Bildungsentgeld beträgt 1300 mtl. = 15600€ / Jahr
    Wäre es möglich, die Differenz zur Zuverdienstgrenze (=5600€) zurück zu zahlen und parallel das Selbsterhalterstipendium zu beziehen?
    Danke vorab!

    Antworten
    • Lieber Thomas,
      für die Bildungskarenz ist v.a. der Nachweis von mind. 8 ECTS pro Semester zu erbringen. Und: Ja, der Betrag, der über der Zuverdienstgrenze liegt, ist zurückzuzahlen, ich würde das an Ihrer Stelle aber nochmals konkret mit der betreffenden Stipendienstelle klären.
      Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  14. Hallo,
    ich werde ab September in Bildungskarenz gehen, habe bisher Teilzeit gearbeitet und Familienbeihilfe bezogen. (Da ich weniger als 10.000€ verdiene, bin 21 Jahre alt)
    Bekomme ich die Familienbeihilfe in der Bildungskarenz auch weiter? (Werde auch nicht über die 10.000€ jährlich kommen)
    Danke im Voraus

    Antworten
    • Hallo, also grundsätzlich könnte dann wieder ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen, weil die Altersgrenze, Einkommensgrenze und der Bildungsnachweis gegeben sind. Bitte dies aber einfach direkt mit dem Finanzamt abklären. Wenn noch Fragen zur Bildungskarenz auftauchen, einfach an unsere Bildungsberatung Bildungsinfo@akooe.at oder die AK Rechtsberatung Rechtsschutz@akooe.at wenden! 🙂 Liebe Grüße und alles Gute! Melanie Benning

      Antworten
  15. Hallo!
    Ich würde gerne nächstes Jahr für 6 Monate ein Auslandspraktikum machen. Ist das in der Bildungskarenz auch möglich, sofern ich nicht mehr als 400 Euro verdiene?

    Liebe Grüße Sarah

    Antworten
      • Ich hab eine ähnliche Frage. Ich würde auch gern im Rahmen meiner Bildungskarenz ins Ausland gehen und eventuell geringfügig arbeiten. Was muss ich da genau beachten? Gibt es irgendwelche Einschränkungen bezüglich der Sozialversicherung? Vielen Dank für Ihre Antwort!

        Antworten
        • Hallo Patricia,
          während der Bildungskarenz sind Sie bei der Gebietskrankenkasse Ihres Wohnortes kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung neben der Bildungskarenz gilt im Inland.
          Eine Bildungskarenz im Ausland bzw. abweichende Vereinbarungen (wie z.B. Zusatzverdienst im Ausland) müssen auf jedem Fall direkt mit dem AMS vorab genau geklärt werden! Alles Gute für Ihr Vorhaben und liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

          Antworten
  16. Hallo,

    ich gehe ab August zur Bildungskarenz ins Ausland und werde mehrere Sprachkurse besuchen, jedoch keinen durchgehenden. Ist es ein Problem, wenn ich eine Woche keinen Kurs nachweisen kann? Auch wollte ich fragen, ob im Ausland der volle Versicherungsschutz gilt oder ich besser noch eine zusätzliche Reiseversicherung fürs Ausland abschließen sollte?

    Viele Grüße und Danke!

    Antworten
  17. Ich bin gerade in Elternteilzeit. Kann ich trotzdem in Bildungskarenz gehen oder würde ich dadurch meine Vorteile (Kündigungsschutz und Teilzeitvereinbarung) verlieren?

    Antworten
    • Hallo Elli, nach Rücksprache mit unserer Abteilung Arbeits- und Sozialrecht lassen Sich Elternteilzeit und Bildungskarenz parallel nicht vereinbaren. Ob Sie nach Ihrer Elternteilzeit in Bildungskarenz gehen können, klären Sie am besten direkt mit den Kolleginnen (unter der Tel.Nr. 050/6906-1 oder unter rechtsschutz@akooe.at).
      Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  18. Hallo alle zusammen,
    ich werde ab März Bildungskarenz beantragen, um meinen Master in München zu machen. Neben dem Studium würde ich gern etwas arbeiten, um mir das Leben in München leisten zu können.
    Mir ist zwar bewusst, dass man in Österreich während der Bildungskarenz nur geringfügig beschäftigt sein darf – wie sieht es aber aus, wenn man den Lebensmittelpunkt in Deutschland aus? Dann würde ich ja auch in Deutschland Steuern bezahlen. Könnte ich deshalb in Deutschland neben der Bildungskarenz eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze annehmen?
    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!

    LG Tobias

    Antworten
    • Hallo lieber Tobias,
      in der Bildungskarenz ist prinzipiell nur ein Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich (2018 sind dies 438,05 Euro).

      Ein Dienstnehmer, der in Deutschland lebt, aber in Österreich bei einer Firma mit Sitz in Österreich arbeitet, kann Weiterbildungsgeld beziehen. Der Bezug ist trotz Auslandswohnsitz zulässig. Auf jeden Fall sollte das Vorhaben noch mit der/dem AMS-BetreuerIn abgesprochen werden.
      Alles Gute und liebe Grüße
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  19. Hallo,

    ich habe vor ab August/ September Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen um bei meinem Studium voranzukommen. Mehr als 4 Jahre habe ich bereits gearbeitet und mit dem Arbeitgeber ist es auch bereits abgesprochen. Ist es möglich schon ab August/September in Bildungskarenz zu gehen obwohl ich noch keine Präsenzzeiten auf der Uni zu dieser Zeit habe und vor allem, da ich ein ganzes Jahr gehen möchte, ist es möglich, dass ich auch weiterhin Bildungskarenz-Geld für das Jahr darauf im Juli/August beziehe obwohl Anfang Juli die letzten Prüfungen stattfinden? Mit dem Studium habe ich bereits begonnen und es wird nach dem Jahr Bildungskarenz auch noch ein wenig andauern.

    Zusätzlich habe ich noch die Frage, ob es möglich ist in der Zeit der Bildungskarenz im Ausland zu sein? Ich möchte im Rahmen des Studiums ein Praktikum für ca. 3 Monate außerhalb von Österreich machen und würde dafür auch ECTS Punkte bekommen.

    Vielen Dank!
    Liebe Grüße,
    Stephanie

    Antworten
    • Liebe Stephanie,
      Bei 12-monatigen Bildungskarenzen (Bika) sind Vor- bzw. Nachlaufzeiten von maximal jeweils 4 Wochen möglich; d.h. in den ersten und letzten 4 Wochen der Bika muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden. Bei Studienbeginn im Oktober wäre also ein Beginn der Bika mit September prinzipiell möglich.
      Wenn das Studium allerdings im Juli endet, könnte dies für das AMS ein Problem darstellen (da es im Juli bzw. August keine Weiterbildungsaktivitäten gibt). Eine Klärung mit dem AMS im Vorfeld ist hier unbedingt erforderlich!

      Ein Auslandsaufenthalt in der Bildungskarenz ist kein Problem, wenn der geforderte Aufwand an Wochenstunden bzw. ECTS nachgewiesen werden kann. Auch hier ist empfehlenswert, dies mit Ihrem Wohnsitz-AMS abzuklären.

      Alles Gute für Ihr Vorhaben, liebe Grüße
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  20. Ich habe im Oktober 2016 Antrag auf Bildungsteilzeitgeld in Modulen (pro Semester) gestellt und genehmigt bekommen. Ende März 2017 hatten sie mir stillschweigend das Geld nicht überwiesen, weil ich den Erfolg nicht nachgewiesen hätte. Hab ich dann nachgereicht und sie haben es mir mit April nach-überwiesen.

    Ende September hatte ich ihnen den Studienerfolg des Vorsemesters geschickt, bekam keine Antwort. Ich dachte mir nichts dabei, bis ich dann merkte, dass man mir für Oktober nichts überwiesen hatte. Ich dachte mir, wahrscheinlich würden sie es wieder nachüberweisen mit Ende November. Ende November kam auch nichts. Auf Anfrage hiess es, ich müsse den Antrag wieder neu stellen! Habe ich dann auch gemacht. Liegt noch beim AMS. Meine Sorge ist, dass das Geld für Oktober und November futsch ist – da anscheinend der Antrag immer nur jährlich gilt.
    Obwohl ich die Monate auf Teilzeit gearbeitet habe und studiert habe. Gibt es die Möglichkeit, das Geld zu bekommen? Schließlich standen im ersten Antrag schon die Module bis zum Ende des Studiums.

    Danke für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Hallo,
      im Antragsformular für die Bildungsteilzeit ist genau die Zeit (bzw. die Zeitblöcke) angegeben, in der Sie Weiterbildungsgeld beantragen können und Leistungsnachweise bringen müssen. Wenn Sie die Bildungsteilzeit für den gesamten geplanten Zeitraum (max. 48 Monate) beantragt haben, keine ungeplanten Pausen dazwischen hatten bzw. haben und die geforderten ECTS nachweisen können, dürfte der AMS-Bezug kein Problem sein. Auf jeden Fall ist es hier notwendig, direkt Kontakt zu Ihrem Wohnsitz-AMS aufnehmen, um dies noch im Detail zu klären.
      Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
      • Hallo! Ich wollte nur das Feedback geben, dass das AMS den Bezug einstellt, wenn man eine Unterbrechung hat, die länger als 62 Tage ist (zB Sommerferien). Man muss dann den Antrag neu stellen, egal welcher Bezugszeitraum im Ursprungsantrag steht!
        Nur als kleine Warnung! Denn vergisst man diesen Antrag wieder neu zu stellen – es erinnert einen keiner daran – wird der Bezug eingestellt und man verliert das Geld für den Zeitraum bis der Antrag wieder neu gestellt wurde!

        Antworten
  21. Hallo,

    Ich bin seit 3 Jahren als Grenzgänger in Liechtenstein tätig.
    Nun möchte ich eine Ausbildung machen, bei der ich für Februar bis Juli die Bildungskarenz benötige…. und ab September hätte ich dann das Fachkräfte Stipendium und wobei ich dann nicht mehr im Unternehmen angestellt wäre…
    Mit meinem direkten Vorgesetzten habe ich ebenfalls darüber gesprochen und er setzt sich mit vollem Einsatz für mich ein, nur seine Möglichkeiten sind halt auch begrenzt…

    Jetzt hat sich das Personalbüro zu Wort gemeldet und auf einmal können Sie mich nicht mehr karenzieren weil sie sonst nur noch Kosten hätten (Pensionsversicherung) …
    Das einzige was Sie machen könnten, wäre es mich für den Zeitraum von Februar – Juli freizustellen (Unbezahlter Urlaub).

    Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Bildungskarenz?

    Hoffe Sie können mir weiterhelfen, denn ich bin schon langsam sehr verzweifelt weil ich möchte unbedingt diese Ausbildung machen.

    mit freundlichen Grüssen

    Antworten
    • Hallo Joel,

      ab September können Sie also das Fachkräftestipendium in Anspruch nehmen. Jetzt geht es darum, Zeit für die Ausbildung von Februar bis Juli zu „organisieren“.
      Die Bildungskarenz ist eine freiwillige Übereinkunft zwischen DienstgeberIn und DienstnehmerIn, man hat also keinen rechtlichen Anspruch darauf.
      Vielleicht können Sie Ihr Personalbüro dennoch mit dem Argument umstimmen, dass durch die Bildungskarenz kein finanzieller (lediglich ein administrativer) Aufwand für die/den DienstgeberIn entsteht. Wäre ev. Bildungsteilzeit eine Möglichkeit, der Ihr Personalbüro zustimmt? Die schlechtere „Alternative“ wäre unbezahlter Urlaub – hier bitte unbedingt auf das Thema der Krankenversicherung achten!

      Lieber Joel, ich wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Lösung finden; alles Gute für Ihre Ausbildungen! Liebe Grüße
      Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten
  22. Ich weiß nicht ob mir jemand diese Frage beantworten kann. Ich möchte in Bildungskarenz gehen und diese vor allem für private Weiterbildung nutzen welche nicht als Weiterbildung gilt (keine anerkannten Kurse) – deshalb hab ich mir überlegt mich für Soziologie zu inskribieren wo mir aus meinem bereits absolviertem Studium einige Lehrveranstaltungen angerechnet werden. Ist es möglich die 8 Ects Punkte die für die Bildungskarenz notwendig sind auf diesem Wege nachzuweisen oder muss ich Prüfungen ablegen und auf der Uni anwesend sein?

    Antworten
    • Hallo Laura,

      Voraussetzung für den Bezug der Bildungskarenz ist eine Weiterbildung im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder 20 Wochenstunden. Die Weiterbildung in diesem Umfang muss auch in der Zeit der Bildungskarenz absolviert werden (durch Anwesenheit). Eine ledigliche Anrechnung von Kursen (aus einem vorherigen Studium) genügt nicht.

      Weiterbildungen, die während der Bildungskarenz gemacht werden müssen nicht berufsbezogen sein. Ich empfehle deshalb beim zuständigen Wohnsitz-AMS nachzufragen, ob die geplante Weiterbildung nicht doch für die Bildungskarenz angerechnet wird.

      Alles Gute
      Andrea Kaltenbrunner

      Antworten
  23. Hallo!
    Man kann ja während der Bildungskarenz gekündigt werden. Wie verhält es sich da mit der Kündigungsfrist.
    Fällt man um diese dann quasi um?
    Danke für die Info
    A.

    Antworten
  24. Hallo,

    ich arbeite seit 4 Jahren als Grenzgänger (Vorarlberg) in Liechtenstein und möchte jetzt ein Studium absolvieren.
    Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag, dass ich in einem Jahr dort wieder anfangen kann erstellt. Eine privatrechtliche Vereinbarung wurde mir auch zugesagt.
    Das AMS verlangt von mir, dass ich ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben muss.
    Mein Arbeitgeber sagt jedoch, dass laut Lichtensteinischen Gesetzen das Arbeitsverhältnis nicht ruhend gelegt werden kann wie bei uns in Österreich. Was muss ich als nächstes machen? Ich weiß nicht mehr weiter.
    Das bedeutet ja für mich, dass ich laut Gesetz nicht karenziert werden kann. Obwohl es mir zusteht.
    Laut AMS gibt es Grenzgänger die das Weiterbildungsgeld erhalten haben. Aber können keine Beispiele
    vorlegen.
    Ich bitte um Ratschläge und weitere Vorgehensweisen.

    Folgendes gilt für Grenzgänger:
    Der Bezug von Weiterbildungsgeld ist auch Grenzgänger/innen möglich, wobei bei Beschäftigung im
    Ausland mit dem/der ausländischen Arbeitgeber/in privatrechtlich eine Bildungskarenz analog den Bestimmungen des § 11 AVRAG vereinbart worden sein muss.
    Der Anspruch auf Weiterbildungsgeld setzt eine gültige Bildungskarenzvereinbarung zwischen Arbeitgeber/in
    und Arbeitnehmer/in und damit ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus.

    Liebe Grüsse

    Antworten
  25. Guten Tag, ich werde im Herbst studieren und habe die Möglichkeit das Selbsterhaltsstipendium zu erhalten, ich arbeite zur Zeit Vollzeit und würde dann auf Teilzeit gehen, kann ich dann auch die Bildungsteilzeit beantragen ? oder ist nur eines von beiden möglich. Vielen Dank König Christian

    Antworten
  26. Hallo,
    ich überlege gerade, ob ich eine Bildungskarrenz mit meinem Arbeitgeber vereinbaren soll, damit ich im Studium schneller weiter komme. Was darf ich dann maximal aktuell dazu verdienen in diesem Jahr? Im Text oben wurde einmal der Betrag von € 10.000,00 genannt seit 1.1.2015. Danke!

    Antworten
    • Hallo,

      der Betrag von € 10.000,00 bezieht sich vermutlich auf die Zuverdienstgrenze während des Bezugs des Selbsterhalter-Stipendiums.

      In der Zeit der Bildungskarenz ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 415,72 monatlich) gestattet. Die Voraussetzungen dafür sowie mehr Informationen dazu finden Sie hier.

      Eine Alternative wäre die Bildungsteilzeit. Hier können Arbeitnehmer/-innen zu Weiterbildungszwecken die Arbeitszeit reduzieren und erhalten während dieser Zeit zusätzlich zu ihrem Entgelt ein Bildungsteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice. Mehr dazu hier.

      Liebe Grüße,
      Andrea Kaltenbrunner

      Antworten
  27. Liebe Frau Benning,

    ich habe vor Anfang September in Bildungskarenz zu gehen. Mein Arbeitgeber hat bereits zugestimmt. Da ich das psychotherapeutische Propädeutikum machen möchte kommt das Selbsterhalterstipendium wohl nicht in Frage. Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?

    Liebe Grüße
    Jenny

    Antworten
    • Liebe Jenny,

      meine Kollegin Melanie Benning befindet sich derzeit auf Babypause.

      Auf der Förderdatenbank für Weiterbildung finden Sie Infos zu Bildungsförderungen.

      Sofern Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, gibt es die Möglichkeit über das Bildungskonto des Landes OÖ eine Förderung für berufliche Aus- und Weiterbildungen zu erhalten. Detailinformationen zum Bildungskonto des Landes OÖ sowie zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung und Abwicklung finden Sie hier.

      Zudem können Sie die Kosten für berufliche Weiterbildungen steuerlich abschreiben. Mehr dazu hier.

      Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

      Liebe Grüße,
      Andrea Kaltenbrunner

      Antworten
  28. Hallo,
    ich würde am August 2018 in Bildungskarenz gehen, da ich ein Studium antreten werde.
    Ich habe eine ET, sowie eine IT- Lehre mit Matura abgeschlossen.
    Da ich die gewissen Jahre gearbeitet habe, hätte ich dennoch das Recht ein selbsterhalter- Stipendium zu beantragen.
    Welcher Weg ist für mich die klügere Variante?

    Wäre es besser ein selbsterhalter- Stipendium anzufordern oder doch in Bildungskarenz gehen?
    Ist es sogar möglich zuerst in Bildungskarenz gehen und anschließend das selbsterhalter- Stipendium

    Antworten
    • Hallo,

      sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, sowohl eine Bildungskarenz als auch ein Selbsterhalter-Stipendium in Anspruch zu nehmen.

      Für eine Bildungskarenz ist ein aufrechtes Dienstverhältnis erforderlich, ebenso ist die Zustimmung des Dienstgebers notwendig. Mehr Infos zur Bildungskarenz, sowie die erforderlichen Voraussetzungen dafür, finden Sie hier.

      Parallel zur Bildungskarenz kann grundsätzlich ein Selbsterhalter-Stipendium bezogen werden. Die nötigen Voraussetzungen finden Sie hier.

      Achten Sie darauf, dass sich bis zum Jahr 2018 die gesetzlichen Voraussetzungen ändern können!

      Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

      Liebe Grüße,
      Andrea Kaltenbrunner

      Antworten
  29. Hallo!

    Ich gehe ab Mitte Oktober in Bildungskarenz.
    Jetzt habe ich folgendes (Luxus?)Problem: Ich habe für die Zeit der Bildungskarenz ein Jobangebot, das ich gern annehmen würde.
    Ich wäre in diesem Job nicht durchgängig im selben Stundenausmaß beschäftigt, sondern unterschiedlich. Mit der Auswirkung, dass ich in manchen Monaten deutlich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben würde, diese in anderen Monaten aber übersteigen würde.
    Ist das möglich?
    Also konkret: Dient als Berechnungsgrundlage der tatsächlich im Monat ausgezahlte Betrag oder ein durchschnittlich ermittelter Betrag?
    Und wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze überschreite, wird dann das Weiterbildungsgeld zur Gänze ausgesetzt?

    Und, letzte Frage: Gilt für die Berechnung das Monat, in dem die Leistung erbracht wird (sprich: in dem ich arbeite) oder das, in dem der Gehalt ausbezahlt wird?

    Danke!
    Tanja

    Antworten
    • Liebe Tanja, Ihre Anfrage hat uns erreicht, ich habe sie an die Kolleginnen in der Beratung weitergegeben. Sie werden sich per Mail melden! Liebe Grüße und schönen Sommer, Karin Ortner

      Antworten
  30. Hallo,

    ich plane per 01.08.2016 in Bildungskarenz zu gehen (12 Monate). Ich werde im Ausland (Portugal) ein Studium absolvieren (3 Semester) und es wurde mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich nach Ablauf der Bildungskarenz aus dem Unternehmen ausscheiden werde. Ich habe nun folgende Fragen:

    – Gibt es bei einer Wohnsitzänderung im Hinblick auf die Bildungskarenz etwas zu beachten?

    – Besteht das Risiko KEINE Bildungskarenz seitens des AMS genehmigt zu bekommen, weil ein Ausscheiden aus dem derzeitigen Unternehmen schon im Vorraus beschlossen wurde?

    Vielen Dank und Liebe Grüße,

    Lukas

    Antworten
    • Lieber Lukas, Ihre Anfrage hat uns erreicht, ich habe sie an die Kolleginnen in der Beratung weitergegeben. Sie werden sich per Mail melden! Liebe Grüße und schönen Sommer, Karin Ortner

      Antworten
    • Hallo,
      ich hätte eine Frage zu dem selben Thema.
      Ich würde gerne nächstes Jahr ein zweites Masterstudium in England absolvieren (dieses würde 12 bzw. 13 Monate dauern)

      Aufgrund der Studiengebühren+sonstige Kosten ist dies für mich nur mit einer Bildungskarenz möglich.
      Bei meinem Dienstgeber habe ich jedoch eine 3 Monatige Kündigungsfrist.
      Welche Möglichkeiten habe ich ein „automatisches“ Ausscheiden aus dem Unternehmen nach der Bildungskarenz vor Antritt dieser zu vereinbaren.

      Danke für die Auskunft

      Antworten
  31. hallo! ich würde gerne ab okt. für 1 jahr bildungskarenz gehen. ist danach ein sas möglich oder schließt sich das aus? wenn ich dann das BA studium fertig habe hätte ich eigentlich die voraussetzungen für ein selbsterhalterinnenstip. ist diese abfolge von BK, SAS und dann SESt. möglich?
    Und kann man theoretisch nach Ablauf der BK kündigen oder muss man dann was zurück zahlen?
    lg teresa

    Antworten
    • Liebe Teresa, meine Kollegin Melanie Benning ist auf Babypause, ich hab Ihre Anfrage an meine Kolleginnen aus dem Beratungsteam weitergeleitet! Liebe Grüße Karin Ortner

      Antworten
  32. Hallo!
    Ich bin bei 2 Arbeitgebern beschäftigt. Erfülle bei beiden die Voraussetzungen für Bildungskarenz. Wenn ich Bildungskarenz beantrage:
    -Ich nehme an, ich muss es beiden melden, aber nur bei einem beantragen?
    -Wenn einer nicht zustimmt, kann ich theoretisch probieren es bei dem 2. Arbeitgeber zu beantragen, oder sehe ich das falsch? Oder müssen beide zustimmen?
    -Wie errechnet sich das Weiterbildungsgeld? Aus dem Gesamteinkommen, das man im Vorjahr hatte oder nur auf das Einkommen, das man vom jeweiligen Arbeitgeber bezogen hat?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo!

      Bildungskarenz vereinbart man grundsätzlich mit einem Arbeitgeber, neben der BiKa darf man dann noch geringfügig berufstätig sein, eben z.B. bei einem anderen Arbeitgeber. Ein Arbeitsverhältnis wird karenziert (BiKa), ein AV ist auf Geringfügigkeitsbasis parallel möglich (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2016 bei EUR 415,72) Um rechtlich abgesichert zu sein, würde ich ein Beratungsgespräch bei der AK Rechtsberatung nahe legen Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1. Das Weiterbildungsgeld berechnet sich ähnlich wie das Arbeitslosengeld (Bemessungsgrundlage zum Beispiel Gesamteinkommen letztes Jahr) – AMS Arbeitslosengeldrechner online ausprobieren! 😉

      Lieben Gruß, Melanie

      Antworten
  33. Hallo,

    ich bin derzeit in Bildungskarenz und studieren in dieser. Es wurde mir angeboten im Sommer im Ausland für 10 Wochen ein bezahltes (>Geringfügigkeitsgrenze in entsprechender Auslandswährung) Praktikum an einer Universiät zu machen. Bisher, also bis Ende 2015, viel die Entlohnung (eigentlich vielmehr eine Aufwandsentschädigung, denn Flug, Visuum, etc. sind selbst zu bezahlen) in Form eines Stipendiums aus (Stipendien beeinflussen den Bezug des Weiterbildungsgeldes ja nicht). Seit heuer hat sich das an der ausländischen Uni aber geändert und es wird nicht mehr in Form eines Stipendiums abgegolten, sondern leider erstmals in Form einer Anstellung und einem entsprechenden Einkommen.
    Für die Zeit in der die Geringfügigkeit überschritten wird, wird das Weiterbildungsgeld ja ausgesetzt. Lt. Auskunf muss aber nach 62 Tagen Aussetzen ein neuer Antrag eingereicht werden. Die 10 Wochen Anstellung würden ergeben, dass ich 2 Monate (61 Tage!) mehr Einkommen habe als Geringfügig und 7 Tage eines neuen Monats Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.

    Ich weiß nun leider nicht was ich tun soll. Diese Chance wertvolle Erfahrungen im Ausland zu machen ablehnen, weil mir ansonsten die restliche Bildungskarenz aberkannt wird (einem neuerlichen Antrag würde seitens Arbeitgeber nicht stattgegeben, soviel ist sicher)? Rein rechnerisch wäre ich nur 61 Tage über geringfügig, allerdings ist die gesamte Dauer der Anstellung leider darüber… (auf eine Antwort des AMS wie das zu bewerten ist, also ob nur die 61 Tage zählen oder doch die 68 Tage).
    Oder werden ausländische Einkommen (Anstellung ist nicht in Europa!) sowieso nicht gemeldet und werden dementsprechend „übersehen“?
    Leider lässt mir diese Geschichte keine Ruhe und ich möchte vorsichtig sein und nichts riskieren.

    Vielleicht hat jemand verlässliche Informationen bzw. Tipps wie in meinem Fall damit umzugehen ist.

    Danke

    Antworten
    • Hallo! Die Einkommensgrenze während der BIKA sollte jedenfalls wahrheitsgemäß berücksichtigt werden. Wenn Sie seitens AMS schon nachgefragt und das abgeklärt haben und hier keinen Weg sehen, dann gibt es wohl nur die Möglichkeit, dass Sie mit der Praktikumsstelle reden und Ihre Arbeitszeit bzw. Ihr Einkommen abändern??! Weniger arbeiten oder weniger verdienen? Vielleicht hat noch jemand von unseren Kolleg/innen der Rechtsberatung einen Tipp dazu?! – Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1. Alles Gute! LG Melanie

      Antworten
  34. Hallo!

    Ich war im Jahr 2014 bereits 3 Monate in Bildungskarenz. Gerne würde ich heuer nochmal 3 Monate gehen. Ist das möglich?

    Beste Grüsse,
    Michaela

    Antworten
    • Hallo!
      Ja, man hat dzt. alle vier Jahre Anspruch auf 12 Monate Bildungskarenz. Die Rechnung beginnt mit dem ersten Tag der letzten Bildungskarenz. Grundsätzlich wäre die Bildungskarenz für eine fortlaufende Aus-/Weiterbildung gedacht, aber in diesem Fall könnte es durchaus sein, dass noch 9 Monate Bildungskarenz zur Verfügung stehen. Einfach einmal beim zuständigen AMS nachfragen.
      Beste Grüße, Melanie

      Antworten
  35. Hallo,
    Ich bin über 35 (und falle daher aus dem Selbsterhalterstipendium). Dazu habe ich einen Arbeitgeber, der einer Bildungskarenz nicht zustimmen würde. Welche Ansprüche auf finanzielle Unterstützung während des Studiums habe ich dann? (bisher versuche ich das Studium berufsbegleitend zu machen, da aber die Uni (Hagen) die Prüfungen alle in eine Woche packt, geht mein ganzer Urlaub allein dafür drauf; dazu der 100 % Job, der auch nicht ohne ist…Daher würde ich gerne entweder vollzeit studieren oder zumindest mit Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz….die aber abhängig ist vom Wohlwollen des Arbeitgebers.)

    mfg

    Antworten
    • Hallo!
      Für Personen über 35 gibt es am ehestens noch das Studienabschlussstipendium SAS (Näheres auf http://www.stipendium.at), wie der Name schon sagt, gilt dies aber nur für die Abschlusszeit und Personen, die bis dahin berufstätig waren (von dem her würde es später vielleicht gut passen).
      Wenn Bildungskarenz und Bildungsteilzeit nicht mit dem Arbeitgeber vereinbart werden können, so bleiben leider keine guten Alternativen, um das alles unter einen Hut zu bringen und finanziell abgesichert zu sein. Ein berufsbegleitendes Studium ist bereits eine gute Option (gibt es ja auch nicht für alle Studienrichtungen), um Beruf und Studium zu vereinbaren. Bei der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit bitte einfach daran denken, dass der Arbeitgeber keine Nachteile hat, abgesehen davon, dass ihre Arbeitskraft fehlt. Versichert sind Sie dann über das AMS und bekommen auch Weiterbildungsgeld vom AMS für maximal 12 Monate. Beachten Sie grundsätzliche Voraussetzungen der Bildungskarenz.
      Grundsätzlich könnte man während dem Studium auch Arbeitslosengeld beziehen – sollte es zu einer Kündigung kommen – jedoch muss man dann dem AMS für „20 Wochenstunden zur Jobvermittlung zur Verfügung stehen“..
      Falls Sie Ihre Situation noch einmal genauer beleuchten möchten, so sind wir in der AK Bildungsberatung gerne für Sie da, unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601 bzw. persönlich in allen OÖ Bezirksstellen.
      MFG Melanie

      Antworten
  36. Guten Tag,

    ich werde ab Oktober 2016 zum studieren anfangen.
    Sofern mein Arbeitgeber damit einverstanden ist, möchte ich das erste Jahr in Bildungskarenz gehen. Danach hätte ich theoretisch einen Anspruch auf das „Selbsterhalter- Stipendium.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dass ich ab anfang August die Beihilfe beziehen kann?

    Bzw. Wann wäre der früheste mögliche Zeitpunkt, da dieser Schritt doch mehrere Aufwände mit sich bringt, wie zB. Umziehen und dgl.?

    Danke vorab,
    Freundliche Grüße Mario

    Antworten
    • Lieber Mario!

      Wenn man ein Jahr in Bildungskarenz geht, kann man mit dem AMS ausmachen, dass man bereits ein Monat vorher – Vorbereitungszeit für die Weiterbildung – Weiterbildungsgeld bezieht, obwohl man noch nicht direkt Präsenztermine o.ä. vorlegen kann. Dies ist aber immer im Einzelfall mit dem AMS abzuklären. Wichtig ist, dass die Bildungskarenz die Ferien umschließt, sodass man praktisch nicht bis Ende August WB-Geld beziehen kann, wenn die komplette Ausbildung zB im Juni endet. Geht die Ausbildung nach regulären Ferien weiter, so kann man schon WB-Geld beziehen. Bitte auch die Antragsfristen für die Studienförderung beachten!! Vielleicht hilft für eine genauere Klärung noch ein Gespräch bei unserer AK Bildungsberatung bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601 einfach einen Termin vereinbaren, oder auch direkt Kontakt mit dem AMS bzw. mit der Stipendienstelle http://www.stipendium.at.
      Liebe Grüße,
      Melanie

      Antworten
  37. Hallo!

    Ich plane mit Februar oder März in Bildungskarenz zu gehen. Dazu folgende Fragen:

    1. Reicht zur Erfüllung der AMS Auflagen (2 LV = 8 ETCS Punkte), dass ich als außerordentlicher Hörer inskribiert bin und die geforderten LV mit Zeugnis abschließe?

    2. Kann ich die Studiengebühren beim AMS geltend machen?

    3. Welche Kosten kann ich sonst noch beim AMS geltend machen?

    Danke im Voraus!

    MfG

    Thomas P.

    Antworten
    • Lieber Thomas P.,

      1. Details sind zwar mit dem AMS zu vereinbaren, aber grundsätzlich ist der Stunden bzw. ECTS Nachweis das Wichtigste.
      2. Normalerweise nicht, eventuell bei der AK Lohnsteuerberatung nachfragen unter 050/6906-1603
      3. Es ist mir nicht bekannt, dass man in so einem Fall Kosten beim AMS geltend machen kann, aber diesbezüglich einfach direkt beim AMS nachfragen.
      Allgemeine Tipps noch zur finanziellen Unterstützung für Studierende haben wir hier im Blog und die neuesten Zahlen für 2016 folgen asap. Informationen und Beratung bieten wir über unsere AK Bildungsberatung an und wer studieren geht, sollte sich unbedingt auch mit der Stipendienstelle und der jeweiligen ÖH in Verbindung setzen und Tipps/Infos einholen.

      Alles Gute. Melanie

      Antworten
  38. Hallo!

    Ich bin seit enden August in Bildungskarenz, diese dauert voraussichtlich noch bis März 2016,
    Jetzt wäre meine frage bekomme ich in den Weihnachtsferien trotzdem das Weiterbildungsgeld?
    obwohl das letzte Modul am 22 Dezember geendet hat und das nächste erst am 11 Jänner beginnt.

    Danke im voraus!!!

    Antworten
    • Hallo!

      Mittlerweile sind die Weihnachtsferien schon wieder fast vorbei, dennoch die Antwort: ja, sofern die Weiterbildung der Bildungskarenz die Ferien umschließt, hat man auch in dieser Zeit Anspruch auf das Weiterbildungsgeld. Wie es in diesem Fall konkret aussieht, wäre dann eventuell mit dem AMS zu besprechen. Beste Grüße, Melanie

      Antworten
  39. Hallo!

    Ich bin seit enden August in Bildungskarenz, diese dauert voraussichtlich noch bis März 2016,
    Jetzt wäre meine frage bekomme ich in den Weihnachtsferien trotzdem das Weiterbildungsgeld?
    obwohl das letzte Modul am 22 Dezember geendet hat und das nächste erst am 11 Jänner beginnt.

    Danke im voraus!!

    Antworten
  40. Hallo!
    Ich möchte nach einem Jahr Elternkarenz ein Jahr in Bildungskarenz gehen. Sollte ich allerdings während der Bildungskarenz ein zweites Kind erwarten, wie wird das dann gehandhabt? Kann ich dann die Bildungskarenz z.B. für die Dauer des Mutterschutzes unterbrechen und anschließend weiterstudieren?
    Danke vorab für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Hallo, grundsätzlich gilt, dass man innerhalb von 4 Jahren 12 Monate Bildungskarenz zur Verfügung hat und diese auch gestückelt werden könnte (jew. mind. 2 Monate). Achtung, für Eltern mit Geburten ab 1.1.17 ist es nicht mehr möglich, direkt von der Elternkarenz in die Bildungskarenz zu gehen. Jedenfalls ist es empfehlenswert vorab noch mit der AK Rechtsberatung Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1 zu reden, wie man das am besten organisiert und worauf aufzupassen ist. Alles Gute. LG Melanie Benning

      Antworten
  41. Hallo,
    ich bin seit Oktober in Bildungskarenz in einem technischem Studium ohne Vorkenntnisse.
    Obwohl ich mich sehr gut informiert habe, scheint das Studium ohne Vorkenntnisse doch fast unmöglich.
    Selbst in einzelnen Vorlesungen ist das Niveau derart hoch, dass ich mir konkret sorgen mache, ob ich (egal wie viel ich lerne) die Prüfungen positiv absolvieren werde. derzeit arbeite ich auf ca 20 ECTS und lerne ca 70 stunden pro Woche, doch in den ersten Assesments ist das nicht gut genug.

    Wenn ich am Ende des Tages zeigen kann, dass ich an allen Vorlesungen, Übungen, Tests etc teilgenommen habe und eben nicht positiv bin. Muss ich die Bildungskarenz dann zurückbezahlen? in diesem Fall müsste ich mir gut überlegen, ob ich dieses Risiko eingehen möchte, vor allem weil viele dieser Prüfungen darauf ausgelegt sind, dass möglichst viele Studierende aus dem studium rausgeprüft werden.

    vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
    • Lieber Christoph!

      Hm, das klingt nach viel Anstrengung, gibt es hier keinen Support von Kolleg/innen oder der ÖH? Ich drück jedenfalls ganz fest die Daumen, dass alles gut geht. Vielleicht finden Sie ja doch noch eine Lernberatung, o.ä., wie es sie an der JKU gibt (studentenberatung.at)
      Wenn man es wirklich versucht, aber nicht geschafft hat, dann sollte es zu keiner Rückzahlungsforderung des AMS Weiterbildungsgeldes kommen! Entscheiden kann das jedoch nur das zuständige AMS. Toi, toi, toi!
      Sollte ein alternativer Weg interessant sein oder noch Fragen offen bleiben, einfach direkt an unsere AK Bildungsberatung wenden unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601.

      LG Melanie

      Antworten
  42. Hallo,

    ich arbeite nun seit Mai 2014 Vollzeit und würde gerne im Oktober 2015 eine Asubildung starten (dauert 18 Monate, 22 Wochenstunden – 16 würde ich benötigen, da ich ein kleines Kind habe). Leider bewilligt mir mein Arbeitgeber keine Bildungskarenz. Gibt es andere Möglichkeiten der Untertsützung?

    Lieben Gruß und herzlichen Dank,

    Jutta

    Antworten
  43. Liebe Melanie,

    ich arbeite seit 2 Jahren bei einer Firma in Vollzeit und beginne im Oktober ein Studium. Ich wollte mit meinem Arbeitgeber eine Bildungskarenz (1 Jahr) vereinbaren, jetzt hat aber unser Lohnverrechner gesagt dass eine Bildungskarenz nur dann „legal“ ist, wenn man auch nach dem 1 Jahr wieder in den Job zurück kommt. Da ich mein Studium (6 Semester) abschließen will, komme ich mit hoher wahrscheinlichkeit nicht in meinen Job zurück – und der Lohnverrechner meint das kann man zwar machen ist aber eben nicht legal und ich und mein Arbeitgeber könnten Probleme bekommen. Davon habe ich noch nie gelesen und wollte daher noch einmal nachfragen.

    Vielen Dank für deine Mühe schon im Voraus!

    Antworten
    • Hallo!
      Ja, grundsätzlich ist die Bildungskarenz eine „Pause“ von der Arbeit. Man nutzt die Zeit für Aus/Weiterbildung und anschließend geht man wieder arbeiten. Während der BiKa hat man keinen Kündigungsschutz, d.h. es kann durchaus passieren, dass man gekündigt wird und nicht mehr in den Job zurückkehren kann. Wie es rechtlich genau aussieht, das kann bestimmt unsere AK Rechtsberatung mitteilen unter rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1.

      Schönen Gruß, Melanie

      Antworten
  44. Hallo,
    Ich studiere an der TU Wien und arbeite in Teilzeit in einem Ingenieurbüro.
    Für September habe ich ein Auslandspraktikum in Mainz, Deutschland bekommen und bereits eine mündliche Einverständnis von meinem Projektleiter erhalten. Wie ich das jetzt ‚regel‘, vertraut er mir an.
    Ist es möglich, für das Monat, in Bildungskarenz zu gehen? Die oben genannten Bedingungen erfülle ich, jedoch finde ich nichts, ob ein unentgeldliches Praktikum (in DE üblich), die Bildungskarenz abdeckt. Falls doch, was muss mein Arbeitgeber in Mainz erfüllen? (Praktikumsbesätigung, Tätigkeitsnachweis).

    LG
    Alexander

    Antworten
    • Lieber Alexander!

      Die Bildungskarenz kann für Aus-/Weiterbildungen mindestens 2 Monate (!!) und maximal 12 Monate genutzt werden. Wichtig ist ein Ausbildungs-/Lernnachweis, was bei Praktika oft nicht gegeben ist. Konkret einfach beim zuständigen AMS nachfragen. Meine Empfehlung ist, bei der AK Rechtsberatung zu fragen, wie man das gut organisieren kann bzw. worauf zu achten ist, sodass es auch für den Arbeitgeber in Ordnung geht. Vielleicht gibt es auch noch Tipps vom Österreichischen Austauschdienst http://www.oead.at . Wichtig ist jedenfalls auch, auf die Versicherung zu achten.
      AK Rechtsberatung: 050/6906-1 Rechtsschutz@akooe.at

      LG Melanie

      Antworten
  45. Hallo!

    Ich hätte eine Frage:
    Vor einem Jahr bekam ich die Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld). Nun würde ich die Anforderungen für ein Selbsterhalterstipendium erfüllen. Ist es nun möglich den Antrag auf ein Selbsterhalterstipendium zu stellen, obwohl man vorher die Bildungskarenz bekam?

    LG Christian

    Antworten
  46. Ich hätte eine Frage zum Alleinverdienerabsetzbetrag in Kombination mit der Bildungskarenz. Ich war bis März 2014 in Bildungskarenz und währenddessen sowie danach nur in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Der Alleinverdienerabsetzbetrag gilt nur für Einkünfte bis 6.000 Euro. Gelten die Bildungskarenzgelder als Einkünfte? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

    Liebe Grüße
    Martina

    Antworten
    • Liebe Martina!

      Weiterbildungsgeld ist grundsätzlich steuerfrei. Bei ähnlichen Fragen ist bestimmt unsere AK Lohnsteuerberatung die richtige Anlaufstelle unter rechtsschutz@akooe.at bzw. direkt telefonisch unter 050/6906-1603.
      Lieben Gruß, Melanie

      Antworten
  47. Hallo,

    müssen die 8 ECTS immer von Prüfungen im jeweiligen Zeitraum stammen?
    Ich werde in diesem Semester voraussichtlich 24 ECTS erreichen, schaffe ich jedoch im September die letzte Prüfung der STEOP nicht, so darf ich so gut wie keine Vorlesungen vom 3. Semester besuchen, könnte jedoch bereits vom aktuellen Semester noch 8 ECTS vorweisen. Oder müsste ich Prüfungen welche ich jetzt absolvieren könnte/möchte, erst im Oktober machen, damit es keine Probleme bzgl Nachweis der 8 ECTS gibt?

    Lg, Bernd

    Lg

    LG Bernd

    Antworten
    • Lieber Bernd!
      Der Nachweis hat am Ende jeden Semesters (oder nach 6 Monaten) zu erfolgen, da andernfalls eventuell kein Weiterbildungsgeld mehr bezahlt wird. Zu Rückforderungen kommt es jedoch grundsätzlich nur, wenn von einem missbräuchlichen Bezug auszugehen ist. Vielleicht einfach mal direkt mit dem AMS reden?! Für weitere Fragen steht auch unsere AK Bildungsberatung gerne zur Verfügung unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601.
      LG Melanie

      Antworten
  48. Hallo,
    ich bin derzeit in Elternteilzeit (Kind wird bald 2) und möchte ab September 1 Jahr in Bildungskarenz gehen. Besteht danach wiederum Anspruch auf Elternteilzeit und – aufgrund der Elternteilzeitregelung, dass bis zum 4.Geburtstag des Kindes ein besonderer Kündigungsschutz besteht – auch für mich dieser Kündigungsschutz (wieder) weiter, oder verliere ich durch die Bildungskarenz meinen Anspruch auf Elternteilzeit danach sowie den besonderen Kündigungsschutz?
    Danke!

    Antworten
    • Hallo! Soviel ICH weiß, ist der Anspruch auf die Elternteilzeit danach nicht mehr so gewiss, genauso wie der Kündigungsschutz. Bitte dieses Anliegen aber unbedingt direkt an unsere AK Rechtsberatung adressieren unter Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1. Alles Gute. LG Melanie

      Antworten
  49. Hallo,
    ich bin Pädagogin mit unbefristetem Vertrag und befinde mich seit einem Jahr im unbezahlten Karenzurlaub. Kann ich die Leistungen vom AMS in Anspruch nehmen (Dienstgeber einverstanden) und in Bildungkarenz gehen?
    Herzlichen Dank schon mal

    Antworten
  50. Hallo!

    Ich habe bereits einen Abschluss als MA (Master of Arts in Business) und möchte mich nun nochmals völlig neu orientieren und ein Bachelor-Vollzeit-Studium beginnen. Es wäre toll, wenn ich das erste Jahr Bildungskarenz in Anspruch nehmen könnte. Muss die Ausbildung in Verbindung sein mit der derzeitigen beruflichen Tätigkeit stehen?
    Das Studium würde im September 2015 starten, ab diesem Zeitpunkt würde ich auch die Bildungskarenz antreten. Ich bin allerdings bis Juni 2016 befristet, da ich eine Karenzvertretung inne habe. Dass ich die Bildungskarenz nur bis zum Ende der Befristung in Anspruch nehmen kann, ist mir klar – aber kann man bei einer Befristung überhaupt eine BK in Anspruch nehmen? Ich hoffe es sehr …

    Ich freue mich auf eine Antwort.
    Danke!

    Antworten
  51. Wie ist das bei befristeten Dienstverhältnissen. Ich habe derzeit einen Projektvertrag, der aber befristet ist, an einer österreichischen Universität. Die Frau vom AMS meinte, dass das kein Saisonbetrieb sei und ich deshalb keinen Anspruch auf Bildungskarenz habe. Stimmt das? Ich würde die Bildungskarenz gegen Vertragsende anstreben, um mein Studium anschließend abzuschließen…

    Antworten
  52. Ich möchte nach meinen BA im Juni gerne ein oder zwei Jahre arbeiten bevor ich mit dem Master anfange. Wenn ich danach Bildungskarenz bekommen möchte, muss das Masterstudium mit dem Job zu tun haben? Und wenn ja wie eng müssen die beiden zusammenliegen? Ich kenne nämlich ein Mädchen von der Uni, die ein Jahr als Rezeptionistin gearbeitet hat und jetzt an der PÄDAG studiert und auch die Bildungskarenz bekommt.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Liebe Grüße,

    Lara

    Antworten
  53. Hallo..
    so pauschal kann ich da jetzt leider nicht antworten.. Vielleicht einfach mal bei unserer Lohnsteuerberatung nachfragen, unter 050/6906-1603..

    Antworten
  54. Ich habe mich bei der Arbeiterkammer über die Möglichkeiten einer Bildungskarenz erkundigt (im Anschluss an „Elternkarenz“) allerdings wurden mir dort wiedersprüchliche Informationen mitgeteilt, einmal dass ich bei einem Studium nur inskribiert sein müsse, und gar keinen Studienerfolg nachweisen muss, ein anderes mal, dass ich 16 Wochenstunden nachweisen müsste (das erscheint mir sehr viel, da ich ja auch noch Kinderbetreuungspflichten hätte und man ja auch leicht mal durch eine Prüfung fallen kann).

    Daher meine Frage: Wieviele ECTS/Semesterwochenstunden muss man nun tatsächlich nachweisen? Was passiert, wenn man diese nicht erreicht? (Muss man das Geld zurück zahlen, nur weil man durch eine Prüfung gefallen ist?)

    Ausserdem wollte ich fragen, ob man während der Bildungskarenz Studiengebühren bezahlen muss.

    Antworten
    • Liebe Kathrin!

      Es hat sich tatsächlich etwas bezüglich Weiterbildungsnachweis geändert, daher auch die unterschiedlichen Informationen. Früher war kein Nachweis an ECTS notwendig, lediglich eine Inskriptionsbestätigung. Mittlerweile müssen Personen, die Kinder bis zum 7.Lebensjahr zu betreuen haben, 16 Wochenstunden Weiterbildung nachweisen. Im Falle eines Studiums wird oft nicht in Wochenstunden, sondern ECTS gerechnet. Es sind am Ende jedes Semesters 8 ECTS nachzuweisen. Falls man eine Prüfung nicht schafft, so zählt vor allem das Engagement davor, sprich Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen usw., sodass man dann nichts zurückbezahlen muss. Die Weiterbildung muss ernsthaft betrieben worden sein.
      Nähere Informationen sind auf unserer AK Homepage unter Bildungskarenz zu finden. Bitte um Beachtung: dieser Blogartikel ist bald verjährt! Im Jänner folgen neue Infos.
      Melanie

      Antworten
  55. Hallo,
    ich bin bereits in Bildungskarenz und habe in meiner Firma geringfügig weitergearbeitet. Nun möchte ich diese geringfügige Arbeit auch aufgeben. Meine Frage ist nun, wie man hier verfahren soll. Muss ich kündigen, oder muss mich mein Chef einfach abmelden bzw. wie muss das vonstatten gehen.
    Vielen Dank

    MfG

    Andy

    Antworten
    • Lieber Andy,

      während der Bildungskarenz sollte man nicht selbst kündigen, da sonst der Anspruch auf BiKa verfällt. Falls Sie gekündigt werden (und somit selbst nichts dafür können sozusagen), dann können Sie normalerweise weiterhin in der vereinbarten Bildungskarenz bleiben. Wie Sie bei der Kündigung am besten vorgehen, können Sie bei unserer Rechtsberatung gerne erfragen. 😉 Rechtsberatung AK OÖ 050/6906-1 bzw. Rechtsschutz@akooe.at Bildungsberatung AK OÖ 050/6906-1601 bzw. bildungsinfo@akooe.at

      Antworten
  56. hallo,
    ich bin derzeit in bildungskarenz für ein jahr. habe ein studium begonnen, wobei ich bei einem modul bereits derzeit schon großen aufholbedarf hab. sollte ich die prüfung nicht schaffen, bzw. sich für mich das studium als nicht bewältigbar herausstellen (u.a. auch zeitlich, da ich nebenbei geringfügig aber doch dazuverdienen muss), gibt es dann überhaupt eine möglichkeit die karenz nach einem semester abzubrechen (mit nachweis der bestandenen restlichen prüfungen)? sie ist ja wie gesagt auf 12 monate angelegt. das studium ist in deutschland und mein alter arbeitgeber (bei dem ich ja dann für diese 12 monate registriert bin) in österreich. für mich käme eine unterbrechung finanziell nur in frage, wenn ich hier in deutschland eine arbeit finde. wie sähen meine möglichkeiten aus?
    MfG

    Antworten
    • Liebe Domenika!
      In Ihrem konkreten Fall können wir nur empfehlen, direkt mit dem AMS und evtl. auch unserer AK Rechtsberatung zu sprechen 050/6906-1 bzw. Rechtsschutz@akooe.at. Grundsätzlich gibt es immer wieder Personen, die die Bildungskarenz vorzeitig begründet abbrechen, aber dies ist immer im Einzelfall zu prüfen. Sofern bisher für das AMS klar ist, dass Sie Ihre Ausbildung/Weiterbildung mit ernsten Absichten verfolgt haben, sollt es hoffentlich keine negativen Konsequenzen geben. Alles Gute!

      LG Melanie

      Antworten
  57. Bin seit 1 Jahr Vollzeitbeschäftigt und würde gerne die Matura nachholen um anschließend zu studieren. Meine Frage ist ob ich die Matura vom AMS finanziert bekomme und ob ich rechtlichen Anspruch auf den Bildungskarenz habe.

    Antworten
    • Bezüglich Matura nachholen steht unsere AK Bildungsberatung gerne mit Tipps zur Seite unter bildungsinfo@akooe.at bzw. auch http://www.bildungsberatung-online.at BZW kann nur das AMS selbst entscheiden, ob das Nachholen der MAtura gefördert wird, im Fall einer Abendschule eventuell, in Form der Berufsreifeprüfung vielleicht eher weniger. Aber das Beste ist, wenn man diesbzgl. direkt beim Fördergeber nachfragt!
      Rechtsanspruch auf die Bildungskarenz gibt es nicht. Es ist eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber/-in und Arbeitnehmer/-in.

      LG Melanie

      Antworten
  58. Hallo,
    ich arbeite nun schon seit 2 Jahren Teilzeit (20h) bei einem Unternehmen und würde gerne für ein halbes Jahr die Bildungskarenz beantragen.
    Ist die Bildungskarenz auch für Teilzeit-Mitarbeiter möglich?

    Liebe Grüße,
    Thomas

    Antworten
  59. Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Situation sieht folgendermaßen aus. Ich bin seit über 5 Jahren Teilzeit beschäftigt und Studentin. Mit Jänner 2015 möchte ich die Möglichkeit der Bildungskarenz in Anspruch nehmen (und während dieser Zeit geringfügig arbeiten) und die zur Verfügung stehenden 12 Monate auf zwei Etappen teilen.

    Bildungskarenz 1: 1.1.2015 – 30.06.2015
    Juli + August nehme ich die Teilzeitbeschäftigung von 25h/Woche wieder auf.
    Bildungskarenz 2: 01.09.2015 – 29.02.2016

    Nun meine Frage: Sehen Sie Probleme hinsichtlich der offiziellen Ferienzeiten der Universität Wien (lehrveranstaltungsfreie Zeit laut Uni Wien = Februar, Juli, August, September) in meiner 2. Bildungskarenz? Grundsätzlich sind September und Februar als Ferien zu werten, natürlich gibt es auch während dieser 4 Wochen ein Sommeruni- und Winteruniprogramm bzw. möchte ich diese Zeiten für die bevorstehenden Prüfungswochen (erste Oktober Woche und erste März Woche = Prüfungswoche) nutzen.

    Die Kommunikation mit dem AMS ist in der Hinsicht mehr als schwierig und ich möchte keine „bösen Überraschungen“ erleben.
    NOCH habe ich die Möglichkeit rechtzeitig zu planen und die Zeiten mit dem Arbeitgeber zu besprechen bzw gegebenenfalls abzuändern.

    Herzlichen Dank im Voraus!
    Freundliche Grüße,
    T.M.

    Antworten
    • Liebe Tina M.!

      Grundsätzlich möchte ich auch hier wieder darauf hinweisen, dass Fragen & Anliegen bitte direkt an unsere AK Bildungsberatung zu senden sind, da so wohl schneller eine Rückmeldung bekommen kann – da ist ein ganzes Bildungsberater/-innen Team für Sie da. bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601.
      So wie die Situation dargestellt ist, wenn Sie in den Sommermonaten Juli + August wieder arbeiten gehen und danach wieder in Bildungskarenz gehen wollen, sollte es möglich sein! Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass es möglich ist, dass es seitens des AMS Änderungen bei einigen Fördermöglichkeiten geben wird ab 1.1.2015. Nähere Infos haben wir dazu momentan leider nicht. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt (wenn auch karenziert), sodass Sie die 2. BiKa nutzen können. Eine geringfügige Beschäftigung kann parallel erfolgen – zu Jahresbeginn ändern sich oft die Beträge, sowie evtl. die Höhe der geringf.Beschäftigung. Zur rechtlichen Absicherung können Sie auch einfach kostenlos bei unserer AK Rechtsberatung nachfragen unter Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1
      LG melanie

      Antworten
  60. Hallo! Ich hätte eine Frage: Ich bin nun bis September 2015 in Bildungskarenz. Diese folgt auf auf eine Elternkarenz- und nach der Bildungskarenz erfolgt die Auflösung meines Arbeitsverhältnisses.
    ●Was passiert wenn ich in der Bildungskarenz
    schwanger werde? Habe ich einen Anspruch auf Karenz/Mutterschultzentgeld?
    Vielen Dank für die Antwort!!

    Antworten
  61. Hallo zusammen, ich habe mir eine Bildungskarenz ab den 01.01.2015 vereinbart, wurde jedoch vom ams soeben informiert, dass es ev. eine Abänderung der Kriterien der Bildungskarenz geben wird. Was nun? Gilt das, was ich mir heute ausgemacht habe?

    Antworten
    • Liebe Manuela, hierzu haben wir noch keine konkreten Infos. Einfach dran bleiben und wieder nachfragen, direkt beim AMS, unserer AK Rechtsberatung 050/6906-1 und/oder AK Bildungsberatung 050/6906-1601. LG Melanie

      Antworten
  62. Hallo!
    Ich habe eine Frage bezüglich der 13. und 14. Gehälter aus dem Beschäftigungsverhältnis, wenn man in Bildungskarenz geht. Stehen diese dem Arbeitnehmer noch zu, wenn er sagen wir, zum 1. November oder 1. Dezember in Bildungskarenz geht? Oder verfällt das?
    Freue mich über eine Antwort!

    Antworten
    • Hallo! Die Erstinformationen zur Bildungskarenz haben wir ja bereits online. Während der Bildungskarenz besteht kein Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.. wie es in dem Fall konkret aussieht, da empfehle ich einfach direkt die Rechtsberatung zu kontaktieren unter Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1. Die Kolleg/-innen aus der Rechtsberatung haben hier Detailinfos und Tipps dazu. LG Melanie

      Antworten
  63. hallo,
    gibt es die bildungskarenz nur für ein studium an einer fachhochschule oder universität?
    gilt dieses modell dann nicht für anderweitige weiterbildungen (wie z.Bsp. ziviltechnikerprüfung),
    gibt es dafür andere förderungen?
    vielen dank für informationen
    lg ela

    Antworten
    • Liebe Ela. In der Bildungskarenz kann man auch andere Aus-/Weiterbildungen absolvieren. Wichtig ist der regelmäßige Weiterbildungsnachweis. Falls mehr Fragen dazu auftauchen sollten, bitte direkt an unsere AK Bildungsberatung wenden unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601. lieben gruß, melanie

      Antworten
  64. Ich habe zwei Fragen zum Thema Bildungskarenz:

    1.) Wenn ich mit 1. Oktober 2016 in Bildungskarenz gehen mag, welcher Berechnungszeitraum wird dann herangezogen?

    2.) Ist eine Bildungskarenz auch nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich? Welche Art von Bestätigung müsste mein Arbeitgeber ausstellen? Reicht es, wenn er bestätigt, dass er mich wiederanstellt, wenn bis Ende der Bildungskarenz ein Projekt zustande kommt, das in meinen Forschungsbereich fällt?

    Lg, Franzi.

    Antworten
    • Liebe Franzi!
      Entschuldige die späte Antwort, grundsätzlich ist es empfehlenswert bei Fragen direkt unsere AK Bildungsberatung zu kontaktieren unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601.
      Voraussichtlich wird bei einer Bildungskarenz ab Oktober 2016 das Einkommen von 2015 zu Berechnung herangezogen. Siehe hierzu auch AMS Arbeitslosengeldrechner.
      Eine Bildungskarenz ist nur bei aufrechten Arbeitsverhältnis möglich und nicht nach Ende!!! Bei befristeten AV ist darauf zu achten, dass die BiKa innerhalb der Befristung liegt. Es gibt vom AMS ein Vereinbarungsformular für die BiKa. Bitte hierzu einfach auch unsere Infos auf der AK Homepage und beim AMS berücksichtigen.

      Melanie

      Antworten
  65. Wenn ich die Bildungskarenz für ein Studium nutzen will, muss das Studienfach zwingend mit dem Arbeitsbereich zu tun haben? zB wenn ich im Assistenzbereich tätig bin und Soziale Arbeit im Ausland studieren möchte. Geht dies oder ginge das nur zB als Studienfach mit Richtung Marketing?

    Antworten
    • Liebe Sandra!
      Die Weiterbildungsinhalte in der Bildungskarenz müssen nicht im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Berufstätigkeit stehen! Viele nutzen die Bildungskarenz ja auch für eine Neuorientierung. 😉

      LG Melanie

      Antworten
  66. Hallo,

    Ich arbeite seit 2 Jahren bei meinem Arbeitgeber in Liechtenstein.
    Kann ich trotzdem karenziert werden und Bildungskarenz beantragen, wenn mein Arbeitgeber zustimmt?

    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

    Liebe Grüße

    Slavica

    Antworten
    • Liebe Slavica,

      für „Grenzgänger/-innen“, wenn Sie also z.B. in Vorarlberg zuhause sind, aber in Liechtenstein arbeiten, kann es vom AMS Sonderregelungen geben, sodass man die Förderungen des AMS Österreich nutzen kann. Hier ist es jedenfalls empfehlenswert einmal direkt bei Ihrem zuständigen AMS nachzufragen, da der Einzelfall konkret geprüft werden muss.
      Beste Grüße, Melanie

      Antworten
    • Die Berechnung des Weiterbildungsgeldes ist eine heikle Angelegenheit, die auch das AMS erst sehr spät klärt. Allgemein könnte man einfach bei der zuständigen AMS Betreuungsperson nachfragen, einen genauen Betrag wird es vorab kaum geben. Grundsätzlich würde ich vorerst den Arbeitslosengeldrechner des AMS ausprobieren. Das Weiterbildungsgeld ist ja grundsätzlich gleich hoch. Die rund 55% des Nettogehalts sind nur eine ungefähre Angabe (!), die Berechnung obliegt dem AMS bzw. Bundesrechenzentrum!
      Eventuell können auch Kolleg/-innen von der Rechtsberatung hierzu Tipps geben: Rechtsschutz@akooe.at bzw. 050/6906-1 Bei weiteren BIldungsfragen einfach unter bildungsinfo@akooe.at oder 050/6906-1601 direkt melden. 😉
      LG Melanie

      Antworten
  67. Hallo!

    Ich möchte ab Oktober an der PH studieren. Da ich bereits nebenberuflich an einer anderen Uni studiere sieht es mit dem Selbsterhalterstipendium leider schlecht aus. Gibt es die Möglichkeit die Bildungskarenz vorzeitig aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung zu unterbrechen falls ich einen besser bezahlten Job finde? Ich wechsle zeitgleich zum Studium den Wohnort, daher kommt der alte Dienstgeber nicht in Frage.

    Lg Julia

    Antworten
    • Liebe Julia!
      Grundsätzlich ist dem AMS der Weiterbildungsnachweis während der Bildungskarenz wichtig, auch wenn man z.B. eine Prüfung nicht schafft. Wenn man bewusst abbricht, dann kann das jedoch anders betrachtet werden. Empfehlenswert ist diesbezüglich direkt mit dem zuständigen AMS (Fördergeber der Bildungskarenz) oder auch mit jemandem aus unserer AK Rechtsberatung zu sprechen unter 050/6906-1 bzw. Rechtsschutz@akooe.at.

      LG Melanie

      Antworten
  68. Sehr geehrte Frau Benning,

    wird die Bildungskarenz bei der Berechnung des Studienabschlussstipendiums (36 Monate arbeiten in 48 Monaten) mitgezählt?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Lisa Tazreiter

    Antworten
    • Liebe Lisa Tazreiter. Aus den Richtlinien für das SAS geht das leider nicht konkret hervor. Werde selbst nochmal nachfragen. Ich bitte Sie, das direkt mit der Stipendienstelle zu besprechen, v.a. weil SAS meistens sehr individuell berechnet und vergeben werden! http://www.stipendium.at
      LG Melanie

      Antworten
  69. Hallo

    Ich möchte gerne in Bildungskarenz gehen.
    Ich bin Angestellter (dieses DV soll karenziert werden) und politisch tätig und erhalte aus der politischen Funktion auch eine Amtsvergütung.
    Ich würde nun gerne in Bildungskarenz gehen, meine pol. Funktion in einer Stadz weiter ausüben und geringfügig in meinem Unternehmen arbeiten. Ist das so möglich und welche Grenze habe ich durch den politischen Bezug zu beachten (soweit ich mich erinnere, besteht eine erhöhte Zuverdienstgrenze?).
    Herzlichen Dank

    Antworten
    • Lieber Herr Ostermann.
      Sofern alle Voraussetzungen für die Bildungskarenz erfüllt sind und diese vereinbart wurde, ist weiterhin auf den Weiterbildungsnachweis zu achten, sowie auf die Einkommensgrenze auf Geringfügigkeitshöhe, sprich EUR 395,31. Es stellt sich also hier die Frage, ob Ihre Amtsvergütung durch die pol. Funktion vom AMS als Einkommen betrachtet wird. Für weitere Fragen steht gerne die AK Bildungsberatung unter 050/6906-1601 bzw. bildungsinfo@akooe.at zur Verfügung, sowie die AK Rechtsberatung (Arbeitsr., Sozialr., Lohnsteuer.) unter 050/6906-1 und Rechtsschutz@akooe.at
      Beste Grüße, Melanie

      Antworten
  70. Hallo,
    ich überlege, ob Bildungskarenz bei mir irgendwie möglich wäre … mein „Fall“:

    Zwei Wohnsitze: 1x in Oberösterreich (bin Österreicherin), 1x in Deutschland – Lebensmittelpunkt Deutschland (ich zahle in D. Steuern, in Ö. Sozialabgaben)
    Mein Arbeitsplatz ist in Salzburg – Ich arbeitete Vollzeit bis Beginn Mutterschutz/Elternzeit; Elternzeit bis Jänner 2015 – danach Bildungskarenz um mein Studium zu beenden?

    Ich bin gespannt auf eure Antwort und hoffe es gibt eine Lösung für meinen Fall 🙂

    LG

    Antworten
    • Hallo!
      Also für die Bildungskarenz sind ja ein paar Voraussetzungen zu beachten – siehe Artikel Bildungskarenz. Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich, einem mind. 6 Monate dauernden aufrechten Dienstverhältnis über der Geringfügigkeit und mit Einverständnis des Arbeitgebers könnte es also möglich sein. Ganz genau würde ich mich diesbezüglich aber beim zuständigen AMS informieren. Die Bildungskarenz ist auch eine Förderung des AMS! Grundsätzlich wäre anschließend an die Elternkarenz dann eine Bildungskarenz möglich (für Geburten bis 31.12.2016) Vielleicht einfach mal beim AMS nachfragen und unseren Onlineartikel lesen. Bei weiteren Fragen gerne direkt an bildungsinfo@akooe.at oder bei rechtlichen Fragen an Rechtsschutz@akooe.at wenden 😉
      LG Melanie

      Antworten
  71. Hallo,
    Meine Situation:
    Juni-Dez13 geringfügige Beschäftigung
    Jaen-Dez 14 Weiterbildung Geld vereinbart
    Mutterschutz ab Okt 14.

    Wie errechnet sich mein Wochengeld?

    Kann ich es erhöhen indem ich 5 Wochen vor Beginn des mutterschutzes meine bildungskarenz beende und vollzeitarbeiten gehe (= Resturlaub abbauen)?

    Vielen Dank,
    H. Fuchs

    Antworten
    • Liebe Heidi Fuchs, auf unserer AK Homepage, gibt es im Portal einen Artikel zu dem Thema. in der Bildungspolitik/-Beratung sind wir nicht dafür zuständig. zudem gibt es Infos auf der Seite http://www.karenz.at und bei help.gv.at bei weiteren arbeits-, oder sozialrechtlichen fragen sind auch gerne die kollegen/Kolleginnen der Rechtsberatung da unter Rechtsschutz@akooe.at oder 050/6906-1. Alles Gute und beste Grüße! Melanie

      Antworten
  72. Ich arbeite mittlerweile schon 6 Monate bei einem Ziviltechniker, möchte aber im Oktober zum Stuideren beginnen, empfiehlt sich bei mir auch die Bildungskarenz? Bzw bekomme meine Eltern ab Oktober die Familienbeihilfe für mich, auch wenn ich in Bildungskarenz bin ?

    Lg Regina

    Antworten
    • Liebe Regina! Für Bildungskarenz ist u.a. Voraussetzung, dass man seit mind.6 Monaten ein aufrechtes Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze hat. Bei unserem Artikel „Bildungskarenz als Zeit fürs Studium nutzen“ findest du weitere Infos, ebenso wie auf unserer AK Bildungsseite. Und ja, die Familienbeihilfe kann bis 24 ausbezahlt werden, wenn man wieder in Aus-/Weiterbildung ist, hier ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Für weitere Fragen zu Aus/Weiterbildung bzw. Förderungen bitte einfach unsere AK Bildungsberatung kontaktieren unter bildungsinfo@akooe.at bzw. 050/6906-1601 LG Melanie

      Antworten
  73. Hallo,
    hätte eine Frage zur Bildungskarenz. Ich arbeite seit 7 Monaten 40 Stunden/ Woche in einer Agentur und studieren nebenbei Webdesign und Development am SAE Institut. Wenn ich jetzt in Karenz gehe, möchte ich mir natürlich auch nebenbei etwas dazuverdienen und nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Kann man das auch auf freiberuflicher Basis auch machen oder was wäre das Beste für mich?

    Antworten
  74. Hallo,
    ich studiere seit Herbst 2013 und arbeite nebenbei geringfügig als Freiberufliche. In diesem Fall habe ich keine Chance auf Bildungskarenz oder? Gibt es außerhalb von Studienbeihilfe/Wohnbeihilfe und Studienabschlussstipendium (bei mir noch in weiter Ferne) irgendwelche Förderprogramme? Muss wirklich jeden Euro zweimal umdrehen und möchte ungern dringend benötigtes Geld verlieren da ich eine Fördermaßnahme übersehen habe.
    Danke schon im voraus!
    Liebe Grüße, Julia

    Antworten
    • Liebe Julia. ein 6monatiges Dienstverhältnis ist immer Voraussetzung für eine Bildungskarenz. Einen Überblick zu Förderungen findest du in einem weiteren Artikel von uns: Unterstützung für Studierende Wir laden dich auch gerne zu einem persönlichen + kostenlosen Gespräch in die AK Bildungsberatung ein! Bildungshotline 050/6906-1601 LG melanie

      Antworten
    • Lieber Martin! Entschuldige die Verspätung.. direkter Kontakt an die Bildungsberatung bzw. unsere Mailadresse wäre hier super 😉 Jedenfalls ist das eine Frage für die AK Rechtsberatung (050/6906-1) bzw. die GKK (+43 57 8072 33300). Vermutlich ist es möglich, jedoch würde ich wegen der Berechnung nochmal konkret nachfragen. LG Melanie

      Antworten
  75. Eine Ergänzung noch, und zwar eine Notiz anlässlich einer Präsentation der Studierendensozialerhebung: 19% der Sudierenden bezeichnen sich als Erwerbstätige, die nebenher studieren. Maßnahmen, die dieser Gruppe helfen würden, liegen nicht primär im finanziellen Bereich (Beihilfen), aber etwa in Maßnahmen wie Bildungskarenz. Unternehmensstipendien in Österreich de facto nicht existent.

    Antworten
  76. Ich kenne einige Leute, die die Bildungskarenz für ihr Studium bzw. wichtige Phasen des Studiums in Anspruch genommen haben. Es handelt sich um ein Instrument der Weiterbildungsförderung, das sich wirklich sinnvoll Nutzen lässt. Nicht selten höre ich auch, dass wir anderswo für die Bildungskarenz direkt beneidet werden, beispielsweise in Deutschland.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die aktuelle bzw. aktualisierte Broschüre „Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium“ hinweisen, in der wir so umfassend und kompekt wie möglich die wichtigsten Informationen rund um die drei Fördermaßnahmen zusammengestellt haben: http://blog.gpa-djp.at/bildung/2013/05/10/bildungskarenz-bildungsteilzeit-und-fachkraftestipendium/

    P.S.: Super, dass in der AK OÖ gebloggt wird!

    Antworten
    • Hallo,
      Ich bin seit 2009 in einer Firma geringfügig beschätfigt (neben meines Studiums)
      Da ich momentan meine Diplomarbeit mache und dazwischen auch einpaar andere Prüfungen habe(und weil ich wirklich bis ende Sommer das Studium abschließen möchte), kann ich nicht alles zusammen schaffen.wollte fragen,ob ich trotz gringfügige Beschäftigung eine Chance auf Bildungskarenz habe?
      Danke im Voraus

      Antworten

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