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Neu: Familienbeihilfe muss bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr zur Gänze zurückbezahlt werden!

Karin Ortner
Karin Ortner
8. Juli 2013
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Die Familienbeihilfe stellt immer noch die wichtigste finanzielle Unterstützung Studierender in Österreich dar. 2011 bezogen laut Statistik Austria 215.717 Personen über 18 Jahre diese Förderung. Da die Studienbeihilfe in vielen Fällen keine ausreichende Unterstützung darstellt, wächst die Bedeutung der Familienbeihilfe. Auch wenn sie seit einigen Jahren im Regelfall nur mehr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bezogen werden kann, stellt sie somit den wichtigsten Pfeiler in der Studienförderung dar.

Umso erfreulicher, dass sich die Regierungsparteien auf Initiative der SPÖ nun auf eine, für Studierende spürbare, Erleichterung geeinigt haben:

Fiel nämlich bisher die Familienbeihilfe zur Gänze für ein volles Kalenderjahr weg, wenn die Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro auch nur geringfügig überschritten wurde, wird dies nun geändert. Hinkünftig muss – ähnlich wie bei der Studienbeihilfe – nur mehr jener Betrag zurückbezahlt werden, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. „Dies ist eine äußerst erfreuliche Entwicklung und stellt für alle berufstätigen Studierenden mit Anspruch auf Familienbeihilfe eine spürbare Entlastung dar“ zeigt sich auch der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Dr. Johann Kalliauer erfreut.

Trotzdem muss man feststellen, dass es sich dabei um den sogenannten Tropfen auf dem heißen Stein handelt. Das Grunddilemma vieler Studierender, dass sie viel zu wenig Geld zum Leben haben, kann damit nicht behoben werden. Einer neuen Studie der Uni Wien zufolge, haben 15 % der Studierenden regelmäßig zu wenig Geld für Lebensmittel. Die alarmierenden Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen wieder einmal auf, wie dringend unser Studienförderungssysstem reformiert gehört!

Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Da das Jahr 2013 erst 2014 geprüft wird, gilt diese Regelung allerdings schon heuer! Generelle Infos zum Thema Studienförderung und Beihilfen gibt die AK-Bildungsberatung!

Karin Ortner
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