
Ab Juli 2014 soll es zu einer Erhöhung der Familienbeihilfe kommen. Gleichzeitig könnte das bedeuten, dass es zu Einbußen bei der Studienbeihilfe kommt, da der Jahresbetrag der Familienbeihilfe von der jährlichen Studienbeihilfe abgezogen wird. Verliert man den Anspruch durch die Erhöhung der Familienbeihilfe, würde dies durch Verlust verschiedener Zuschüsse sogar Einbußen bis zu über 1.000 bis zu 2.800 Euro bedeuten . Die AK hat dies heftig kritisiert und begrüßt nun den aktuellen Entwurf zum Studienförderungsgesetz, der die Reduktion der Studienbeihilfe bei Erhöhung der Familienbeihilfe verhindern und Verbesserungen bringen soll. Die Arbeiterkammer fordert schon seit längerem eine grundlegende Reform des Studienbeihilfenrechts und im aktuellen Entwurf sind ein paar Verbesserungen vorgesehen, wie z.B. die Erhöhung der Studienbeihilfe von Studierenden mit Kind(ern) und Studierenden aus kinderreichen Familien. Aus Sicht der Arbeiterkammer reichen die Änderungen in diesem Entwurf jedoch nicht aus, um die bestehende Schieflage zu Ungunsten von Arbeiter- und Angestelltenkinder zu beseitigen. Gestiegene… Weiterlesen …