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Sind Elternkarenz, Bildungskarenz & Studium kombinierbar?

Melanie Benning
Melanie Benning
16. Juni 2014

Fotolia_13375900_MutterUndB4130389992088679099Fragen aus der Bildungsberatung: „Ich bin derzeit in Elternkarenz und möchte ab Herbst studieren. Was muss ich berücksichtigen? Kann ich eigentlich in Bildungskarenz gehen?“

Elternkarenz bedeutet Veränderung im gesamten Lebensalltag. Prioritäten werden neu gereiht und auch die berufliche Situation wird reflektiert. Ist man glücklich im aktuellen Job? Wir wär’s mit einer beruflichen Veränderung?

Je nachdem, welches Karenzmodell man gewählt hat, ist man unterschiedlich lange Zeit zuhause. Man kann diese Zeit auch gut für berufliche Neuorientierung oder Weiterbildung  nutzen. Wichtig ist, dass man seine persönlichen Zeit- und Energieressourcen gut kennt und plant!

Der Lern-/ und Zeitaufwand bei einem Studium ist oft durch Credits definiert. Bei jeder Lehrveranstaltung sind Credits nach dem ECTS (European Credit Transfer System)oder Semesterwochenstunden (SST) angegeben, wobei 1 Credit rund 25 Stunden Arbeits-/ Lernaufwand beschreibt. Je mehr Credits bei einer Lehrveranstaltung aufscheinen, desto mehr Aufwand ist grundsätzlich zu betreiben.

Für einige Eltern bietet sich ein Fernstudium an, wo man zeitlich und örtlich flexibler ist. Der Austausch und das Lernen erfolgt hier vor allem über einen virtuellen Campus, persönliche Kontakt sind selten. Man kann sich an dieser Stelle überlegen, ob man einfach alleine lernen möchte, oder sich auch persönlich mit Kolleg/-innen austauschen will.

Man kann an die Elternkarenz grundsätzlich eine Bildungskarenz anschließen, um so mehr Zeit für Weiterbildung und Familie zu haben. Die Voraussetzungen für eine Bildungskarenz müssen allgemein erfüllt sein, wie z.B. mind. 6 monatiges Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeit(bei Karenzbeginn), Weiterbildungsnachweis von 16 Wochenstunden (ohne Kinderbetreuung 20 Wstd.) oder 8 ECTS/4SST pro Semester, etc. Eine Neuregelung ist hier ab 1.1.2017 zu erwarten. Während der Bildungskarenz bekommt man Weiterbildungsgeld vom AMS. Kinderbetreuungsgeld und Weiterbildungsgeld können gleichzeitig bezogen werden (nicht bei einkommensabhängiger Variante).

Die Bildungskarenz kann für maximal 12 Monate genutzt werden, für den weiteren Studienverlauf wäre vielleicht ein Selbsterhalterstipendium oder eine ähnliche Form der finanziellen Unterstützung für Studierende möglich.

 

Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten während der Karenz sind vielfältig, ebenso different sind die Fördermöglichkeiten.

Die AK Bildungsberatung bietet hier Unterstützung für die jeweilige individuelle Situation an, unter Tel.: 050/6906-1601 oder bildungsinfo@akooe.at

 

Weitere Tipps auf

http://www.karenz.at/

www.ooe.arbeiterkammer.at

www.ooegkk.at

 

Melanie Benning
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