Kein Abzug des Weiterbildungsgeldes von der Studienförderung!
Nach zwei Wochen der Unklarheit (siehe Blogbeitrag) in welcher Form das Weiterbildungsgeld hinkünftig im Rahmen der Studienförderung berücksichtigt wird, kann nun Entwarnung gegeben werden: Der Hinweis auf der Seite der Stipendienstelle, wonach das Weiterbildungsgeld ab September