Sozialratgeber Land OÖ

Welche Sozialförderungen gibt es in Oberösterreich?

Melanie Benning
Melanie Benning
27. Mai 2015
Sozialratgeber Land OÖ
Sozialratgeber Land OÖ

Für viele Personen bedeutet eine berufliche Veränderung zugleich eine Änderung ihrer finanziellen Situation. So arbeiten in Österreich rund 60% der Studierenden nebenbei, um sich wohnen und leben gut leisten zu können.

Die AK Blogartikel zum Thema „Finanzielle Unterstützung für Studierende„, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit  und Studienbeihilfe können diesbezüglich mit Tipps und Informationen hilfreich sein.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung kann es, je nach individueller Situation, auch in Form von Sozialförderungen geben, wie z.B.: Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Versicherungsangebote, Sozialleistungen der ÖH, Solidaritätsfonds Land OÖ, Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe.

Nähere Informationen dazu bieten diverse Beratungseinrichtungen und Online-Nachschlagwerke:

help.gv.at

Land Oberösterreich Gesellschaft und Soziales inklusive Sozialratgeber 2015

Marie – Nachschlagwerk für Frauen in Oberösterreich

Überblick Sozialberatungsstellen nach Bezirken in Oberösterreich

Budgetberatung Oberösterreich

Sehr gerne steht auch die AK Bildungsberatung für Fragen rund um Aus-/Weiterbildung, Bildungsförderungen zur Verfügung unter bildungsinfo@akooe.at  bzw. 050/6906-1601 und www.bildungsberatung-online.at

 

 

 

Melanie Benning
Melanie Benning

2 Gedanken zu „Welche Sozialförderungen gibt es in Oberösterreich?“

  1. ich studiere im 7 Semester Biologie und erhalte ein Selbsterhaltungsstipendium, leider brauche noch 1 Semester für meinen Bachelor. Das Stipendium wird aber nur 7 Semester bezahlt. Wie kann ich das eine Semester finanziell überbrücken., möchte meinen Master anschliessend machen.
    Ev. würde mir auch eine Wohnbeihilfe od. andere Beihilfen helfen.
    Lg K.S.

    Antworten
    • Hallo K.S.,
      Anspruch auf Stipendium nach Selbsterhalt besteht – sofern ein günstiger Studienerfolg vorliegt – für die für das jeweilige Studium gesetzlich festgelegte Mindeststudiendauer plus 1 Toleranzsemester pro Studium beziehungsweise pro Studienabschnitt. Wir nehmen an, dass Gründe bestehen, dass Sie das Stipendium nur 7 Semester beziehen können (?) und dies bereits mit der Stipendienstelle geklärt haben.
      Bei Erfüllen der Voraussetzungen könnten Sie – falls Sie zwischen Bachelor- und Masterstudium kein Stipendium beziehen können – Arbeitslosengeld beantragen bzw. Wohnbeihilfe https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm
      Da wir Ihre Situation nicht im Detail kennen, wäre ein Termin in der AK-Bildungsberatung empfehlenswert.
      Liebe Grüße, Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten

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