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Berufliche Auszeit fürs Studium mittels Bildungskarenz

Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner
18. Oktober 2016
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Personen, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit ein Studium absolvieren, stehen oft vor der Herausforderung beides unter einen Hut zu bekommen. Vor allem zu Prüfungszeiten muss oft einem enorm hohen Druck standgehalten werden. Für viele Personen ist es zudem auch aus finanziellen Gründen nicht möglich ihre Berufstätigkeit zu reduzieren oder vollends aufzugeben.

Die Bildungskarenz bietet hier berufstätigen Personen eine gute Möglichkeit sich für einen bestimmten Zeitraum aus dem Berufsleben zurück zu ziehen um sich so auf ihre Aus- oder Weiterbildung konzentrieren zu können.

Wir haben in diesem Blog bereits die folgenden Artikel rund um das Thema Bildungskarenz gepostet:

Elternkarenz & Bildungskarenz, was ist zu beachten?
Studienbeihilfe während der Bildungskarenz?

Bildungskarenz 2015 – Zeit fürs Studium
Sind Elternkarenz, Bildungskarenz und Studium kombinierbar?
Bildungskarenz als Zeit fürs Studium nutzen

Aufgrund des großen Interesses an diesem Thema sind hier nochmals die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  • Während der Bildungskarenz wird das Dienstverhältnis karenziert und in Zuge dessen Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (mind. € 14,53 tgl.) bezogen. Mittels des AMS Arbeitslosengeld-Rechners kann die Höhe vorab berechnet werden.
  • Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Jahr 2016: € 415,72) ist erlaubt.
  • In der Zeit der Bildungskarenz sind Personen beim AMS kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Die Dauer kann zwischen 2 und 12 Monate betragen. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich, wobei ein Teil mindestens 2 Monate dauern muss. Innerhalb von 4 Jahren werden maximal 12 Monate Bildungskarenz gefördert.
  • Im Fall einer 12-monatigen Bildungskarenz kann bereits vier Wochen vor bzw. nach der Weiterbildungsmaßnahme Weiterbildungsgeld bezogen werden (Vor- und Nachlaufzeit).
  • Umschließt die Weiterbildungsmaßnahme die Ferien, kann auch im Zeitraum der Ferien Weiterbildungsgeld bezogen werden.
  • Das Antragsformular sollte etwa drei Wochen vor Antritt der Bildungskarenz, gemeinsam mit einer Bestätigung über die geplante Bildungsaktivität beim zuständigen AMS abgegeben werden.
  • Die Weiterbildung kann auch im Ausland absolviert werden (z.B. Auslandssemester).
  • Die Zeit der Bildungskarenz zählt als Zeit des Selbsterhaltes für das Stipendium.
  • Bildungskarenz und Selbsterhalter/-innen-Stipendium können kombiniert werden. Es ist dabei jedoch darauf zu achten, dass das Weiterbildungsgeld die erlaubte Zuverdienstgrenze (Jahr 2016: € 10.000) nicht übersteigt.
  • Ein paralleler Bezug von Weiterbildungsgeld und pauschalem Kinderbetreuungsgeld ist möglich (nicht jedoch ein Bezug des gehaltsabhängigen Kinderbetreuungsgeldes). Es ist nicht erlaubt, zeitgleich in Eltern- und Bildungskarenz zu sein.

Voraussetzungen für eine Bildungskarenz:

  • Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung auf Arbeitslosengeld.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in
    (für die/den Arbeitgeber/-in fallen keinerlei Kosten an).
  • Die/der Arbeitnehmer/-in muss mindestens 6 Monate ununterbrochen bei einer/einem Arbeitgeber/-in beschäftigt sein (über der Geringfügigkeitsgrenze).
  • Es muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 8 ECTS/4 Stunden pro Semester bzw. 20 Wochenstunden (inkl. Lernzeit) dem AMS nachgewiesen werden. Für die Erstellung von Abschlussarbeiten ist eine Bestätigung über den Fortschritt der Arbeit bzw. über die Vorbereitung auf die Arbeit dem AMS vorzulegen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an die AK Bildungsberatung unter Tel.: 050/6906-1601 oder bildungsinfo@akooe.at.

Andrea Kaltenbrunner
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