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Bildungsteilzeit – eine Alternative zur Bildungskarenz

Andrea Kaltenbrunner
Andrea Kaltenbrunner
10. November 2016

 

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Für Personen, die ihre Arbeitszeit während des Studiums reduzieren wollen, dabei jedoch nicht ganz aus dem Berufsleben aussteigen möchten, bietet die Bildungsteilzeit eine gute Alternative sich einerseits etwas Zeit zum Lernen zu verschaffen und andererseits im Berufsleben präsent zu bleiben.

Im Detail funktioniert die Bildungsteilzeit folgendermaßen:

  • Arbeitnehmer/-innen reduzieren ihre Normalarbeitszeit um mindestens 25 Prozent bzw. maximal 50 Prozent, wobei dabei die reduzierte wöchentliche Arbeitszeit mindestens 10 Wochenstunden betragen und das monatliche Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen muss.
  • Pro reduzierter Arbeitsstunde erhält die/der Arbeitnehmer/-innen vom AMS ein Bildungsteilzeitgeld in der Höhe von € 0,78.
  • Bildungsteilzeitgeld kann für maximal 24 Monate bezogen werden. Eine Inanspruchnahme in Blöcken (von jeweils mindestens 4 Monaten) ist möglich.
  • Bildungsteilzeit und Bildungskarenz können kombiniert werden, wobei für 4 Jahre maximal 2 Jahre Bildungsteilzeit oder 1 Jahr Bildungskarenz zur Verfügung stehen.
  • Bildungsteilzeit und Selbsterhalter/-innen-Stipendium können grundsätzlich parallel in Anspruch genommen werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Zuverdienstgrenze zum Stipendium (Jahr 2016: € 10.000) nicht überschritten wird.
  • Umschließt die Weiterbildungsmaßnahme die Ferien, kann auch im Zeitraum der Ferien Weiterbildungsgeld bezogen werden.
  • Der Antrag sollte etwa 3 Wochen vor Beginn der Bildungsteilzeit, gemeinsam mit einer Bestätigung über die geplante Bildungsaktivität beim zuständigen AMS abgegeben werden.

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld.
  • Aufrechtes Dienstverhältnis sowie eine Beschäftigung von mindestens 6 Monate bei der/dem selben Arbeitgeber/-in über der Geringfügigkeitsgrenze (Jahr 2016: € 415,72).
  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss vor Antritt der Bildungsteilzeit mindestens 6 Monate in selber Höhe gewesen sein.
  • Zustimmung des Arbeitgebers (für die/den Arbeitgeber/-in fallen keine Kosten an).
  • Dem AMS muss ein Nachweis über Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 4 ECTS/Semester bzw. 10 Wochenstunden (inkl. Lernzeit) nachgewiesen werden.

Mehr Informationen zur Bildungsteilzeit sowie Rechenbeispiele finden Sie auf unserer Homepage.

Für weitere Fragen steht Ihnen die AK Bildungsberatung unter 050/6906-1601 oder bildungsinfo@akooe.at zur Verfügung.

Andrea Kaltenbrunner
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