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Nicht vergessen: Antrag auf Studienbeihilfe bis 15. Dezember stellen!

Andrea Kaltenbrunner
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6. Dezember 2016
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Mit 15. Dezember endet die Antragsfrist um Studienbeihilfe für das Wintersemester 2016/17. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies schnellstens machen. Denn Berechtigte, die ihren Antrag bis zu diesem Stichtag einreichen, bekommen die Studienbeihilfe rückwirkend mit Semesterbeginn ausbezahlt.

Etwa 10 Prozent der Berechtigten stellen keinen Stip-Antrag, weil sie davon ausgehen, keinen Anspruch zu haben. Sie verzichten somit auf diese finanzielle Unterstützung. Deshalb empfehlen wir allen Studierenden auf Nummer sicher zu gehen und einen Antrag einzureichen. Ob Anspruch auf Studienbeihilfe besteht und wie hoch diese ist, kann bereits vorab mit dem AK-Stipendienrechner überprüft werden.

Auch berufstätige Studierende haben Anspruch auf Studienbeihilfe. Die jährliche Zuverdienstgrenze zum Stipendium liegt aktuell bei € 10.000,–. Doch selbst wenn der Verdienst darüber liegt, kann zumindest ein reduziertes Stipendium bezogen werden, siehe „Trotz Erwerbstätigkeit kann in vielen Fällen Studienförderung bezogen werden“. Ebenso kann während einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit Studienbeihilfe bezogen werden, mehr dazu im Artikel „Studienbeihilfe während der Bildungskarenz?

Also keine Zeit mehr verlieren und Antrag stellen! Das ist bequem von Zu Hause aus über dieses Onlineformular möglich.

Das Antragsformular in pdf-Format gibt es hier zum Downloaden. Es muss bei der für den Studienort zuständigen Stipendienstelle eingereicht werden. Für Oberösterreich ist das die

Stipendienstelle Linz
Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31 – 310 Email: stip.linz@stbh.gv.at

Weitere Infos zur Studienbeihilfe gibt es hier:
Staatliche Studienbeihilfe
Stipendium für SelbsterhalterInnen

Andrea Kaltenbrunner
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