Quelle: pixabay.com

Große Reform der Studienförderung

Karin Ortner
Karin Ortner
2. Juni 2017
Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Einstimmig wurde am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss des Nationalrats eine 18-prozentige Erhöhung der Studienbeihilfe sowie eine Ausweitung des BezieherInnenkreises beschlossen. Dem lag ein Initiativantrag von SPÖ und ÖVP zugrunde.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Die  „normale“ Höchststudienbeihilfe wird von monatlich 424 auf 500 Euro bzw. 5.088 auf 6.000 pro Jahr erhöht.

Die erhöhte Beihilfe für Vollwaisen, Verheiratete, Studierende mit Kind sowie nicht am Studienort Wohnende wird monatlich von 606 auf 715 Euro erhöht (8.580 statt 7.272 Euro pro Jahr).

Neu ist, dass künftig auch Studierende über 24 Jahre in jene Gruppe fallen, die ebenfalls generell erhöhte Beihilfe bekommen.

Auch die Beihilfe für sog. SelbsterhalterInnen, also jene Studierenden, die sich davor mindestens vier Jahre selbst erhalten haben, wird von 7.272. auf 8.580 pro Jahr erhöht.

Und weil das System immer noch kompliziert ist, wird es weiterhin zu den aus obigen Beträgen errechneten Studienbeihilfen noch einen Zuschlag von 12 Prozent geben.

Apropos Zuschläge: Für Studierende über 27 wird ein weiter Zuschlag von bisher 30 auf nun 40 Euro monatlich erhöht. Neu bekommen nun schon Studierende ab 24 einen 20 Euro Zuschlag pro Monat.

Neben der Erhöhung des Stipendiums soll es auch eine Erweiterung des BezieherInnenkreises geben.  Etwa indem das Einkommen der Eltern, das als zumutbare Unterhaltsleistung angenommen wird, erhöht wird. Eltern können also mehr verdienen als bisher und die Kinder- bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – trotzdem Studienbeihilfe beziehen. Daher werden ab Herbst mehr Studierende als bisher Studienbeihilfe beziehen können.

Beschlossen soll diese Reform noch im Juni werden. Gelten würde sie dann bereits ab Herbst 2017.

 

 

 

 

Karin Ortner
Karin Ortner

3 Gedanken zu „Große Reform der Studienförderung“

Schreibe einen Kommentar