
Die Wohnbeihilfe ist neben der Studienbeihilfe eine der wichtigsten Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung etwas zu reduzieren. Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden; StudienbeihilfenbezieherInnen wird die volle Wohnbeihilfe gewährt. Die Wohnbeihilfe wird jeweils auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt. Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig? Die Wohnbeihilfe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanzieren können und wollen. Deshalb ist für die Wohnbeihilfe ein Mindesteinkommen (über der Geringfügigkeitsgrenze) notwendig. Grundsätzlich hängt die Höhe der Wohnbeihilfe von der Wohnungsgröße, dem Wohnungsaufwand und der Haushaltsgröße (z.B. Wohngemeinschaft) ab. Im Detail also: von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben. vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen. Unterhaltsleistungen für Kinder und Waisenrenten können bis zu 162 Euro als Einkommen gerechnet werden. von der angemessenen Wohnnutzfläche; maximal 45 m² für die erste Person, maximal 15… Weiterlesen …