Arbeiten & Studieren & Studiengebühren zahlen

Karin Ortner
Karin Ortner
18. Januar 2018

Schlechte Nachrichten hat die schwarz blaue Regierung für berufstätige Studierende: Laut Medienberichten müssen erwerbstätige Studierende, die die Mindeststudienzeit einschließlich zweier Toleranzsemester überschritten haben, künftig 365 Euro Studiengebühren im Semester zahlen.

Die Arbeiterkammer reagiert umgehend:

Für den Präsidenten der Bundesarbeitskammer Rudi Kaske ist es „absolut unverständlich“, dass das Wissenschaftsministerium nicht wieder die Bestimmung in Kraft setzen will, nach der Studierende keine Studiengebühren zahlen müssen, wenn sie nebenbei arbeiten: „Eine Benachteiligung Berufstätiger darf nicht sein.“ Das Ministerium müsse „seiner Aufgabe nachkommen und bei der anstehenden Novelle des Universitätsgesetzes den entsprechenden Paragrafen reparieren“. Kaske verweist darauf, dass Berufstätige bisher trotz längeren Studiums eben deshalb keine Gebühren zahlen müssen, weil die Berufstätigkeit ein Vollzeitstudium verhindert: „Es kann nicht sein, dass gerade jene Studierenden zur Kasse gebeten werden, die sich kein Vollzeitstudium leisten können, sondern zusätzlich arbeiten müssen.“ Überdies liege dem Parlament bereits ein Vorschlag für eine faire Behandlung der berufstätigen Studierenden vor: „Es wird ja wohl nicht im Interesse der Regierung sein, rund 25.000 berufstätige Studierende für ihre Doppelbelastung zu bestrafen.“

Hintergrund: Bisher sind grundsätzlich alle österreichischen Studierenden (bzw. Studierende aus der EU) an Unis von der Zahlung von Studiengebühren befreit, wenn sie das Studium innerhalb der Mindeststudiendauer plus 2 Semester beenden. Bei längerer Studienzeit müssen berufstätige Studierende, die eine Beschäftigung mindestens in Höhe der Geringfügigkeit nachweisen können, ebenfalls nicht zahlen. Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2016 die entsprechende Regelung zur Reparatur aufgehoben. Das zuständige Bildungsministerium repariert jedoch nicht, womit die Regelung am 30. Juni 2018 ersatzlos ausläuft. Minister Heinz Fassmann dazu: „Ziel ist ein zügiges, erfolgreiches Studieren. Der VfGH habe mit seiner Entscheidung nun eine Ungleichheit entschärft… Nun gebe es Rechtsklarheit für Studierende“

 

 

 

Karin Ortner
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