
Bis zum 13. April 2018 besteht noch die Möglichkeit, um einen Heizkostenzuschuss des Landes OÖ anzusuchen. Wann wird gefördert? Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigt: € 889,84 bei Alleinstehenden € 1.334,17 bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften Pro Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um je € 166,37. Der/Die Antragsteller/-in muss einen eigenen Haushalt führen (bei Heimunterbringung ist das nicht der Fall) und tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich liegen. Zum Einkommen zählen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B. auch SelbsterhalterInnenstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe Was wird gefördert? Heizkosten für die Heizperiode 2017/2018, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird. Wie wird gefördert? Gewährt wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in Höhe von 152 Euro pro… Weiterlesen …