Quelle: pixabay.com

Wie sieht ein gutes Pflichtpraktikum aus?

Sabine Stadler
Sabine Stadler
7. März 2018
Quelle: pixabay.com

In vielen Studienrichtungen sind Pflichtpraktika vorgeschrieben. Die Idee dahinter: Durch verpflichtende Praxiszeiten soll das theoretische Wissen in der Berufswirklichkeit angewendet werden. Das Arbeitsrecht kennt den Begriff „Praktikum“ nicht, sondern unterscheidet folgende Formen der Beschäftigung:

  • Arbeitsverhältnis: Hier leistet man Arbeit und erhält im Gegenzug Entgelt nach kollektivvertraglichen Bestimmungen, zusätzlich ist man bei der Sozialversicherung gemeldet. Man steht in einer „persönlichen Abhängigkeit“ zum Dienstgeber.
  • Ausbildungsverhältnis: Lernerfahrung und Ausbildung der Praktikantin/des Praktikanten stehen hier im Vordergrund, nicht das Interesse des Betriebes. Es sollen keine niederen Hilfstätigkeiten verrichtet werden und Praktikantinnen und Praktikanten ersetzen auch keine reguläre Arbeitskraft. Ausbildungsverhältnisse müssen nicht entlohnt werden, manche bekommen ein „Taschengeld“, es besteht lediglich unfallversicherungsschutz.

Die Österreichische Hochschülerschaft hat gemeinsam mit der Arbeiterkammer Gütekriterien formuliert, die gute Pflichtpraktika auszeichnen. Wer ein Pflichtpraktikum anstrebt, kann sich an diesen Kriterien orientieren:

  • Ein schriftlicher Praktikumsvertrag soll einen Rahmen abstecken und unter anderem gleich zu Beginn klären, wie lange das Praktikum dauert und wie hoch die Bezahlung ist.
  • Die Dauer des Praktikums orientiert sich an dem Zeitraum, der im Ausbildungsplan vorgeschriebenen ist.
  • Die Tätigkeiten im Praktikum stimmen mit den Bildungszielen der (Fach)Hochschule überein.
  • Eine Betreuungsperson ist vor Ort, zusätzlich besteht Kontakt zum Betriebsrat.
  • Das Unternehmen stellt Infrastruktur und Betriebsmittel zur Verfügung.

Pflichtpraktika sind eine wunderbare Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und Wissen praktisch anzuwenden. Wichtig ist, dass diese nicht zur Dauerschleife werden oder durch schlechte Bezahlung finanzielle Engpässe drohen. Vielmehr sollen diese die Aussicht auf eine gute Fixanstellung bieten. Wenn Fragen auftauchen, steht die AK Rechtsberatung gerne zur Verfügung!

Sabine Stadler
Sabine Stadler
Sabine Stadler ist Referentin in der Abteilung Bildung Jugend und Kultur in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie hat an der Johannes Kepler Universität in Linz Wirtschaftswissenschaften studiert und 2004 ein Erasmus-Jahr in Finnland verbracht. Nach dem Studium war sie vier Jahre als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Paris Lodron Universität Salzburg tätig. 2011 übernahm sie für zwei Jahre die Bereichsleitung in einem Sozialökonomischen Betrieb. Nach der Geburt ihres Sohnes ist sie 2014 bei der Arbeiterkammer Salzburg in die Bildungsabteilung eingestiegen.

Schreibe einen Kommentar