Schon Stipendium beantragt?

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
3. Mai 2018

Der Frühling ist da und der Sommer naht….

Quelle: www.pixabay.com

Trotzdem: nicht vergessen, Stipendium zu beantragen!

Die Antragsfrist für das Sommersemester läuft noch bis 15. Mai!

Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn. Anträge außerhalb der oben genannten Fristen sind erst ab dem Folgemonat wirksam. Damit ein Antrag als rechtzeitig eingebracht gilt, muss er spätestens am letzten Tag der Frist nachweislich der Post übergeben werden (Datum des Poststempels).

Ausnahmen: Für Studierende an medizinisch-technischen Akademien und für Hebammenakademien gibt es nur eine Antragsfrist pro Studienjahr (je nach Beginn des Ausbildungsjahres nur Winter- oder Sommersemester).

Die Antragsformulare sind auf der Seite der Stipendienstelle zu finden – www.stipendium.at -und bei der jeweiligen Stipendienstelle einzureichen.

Allgemeines zur Studienbeihilfe/Stipendium:

Ausgangspunkt für die Berechnung der Studienbeihilfe ist die jeweilige Höchststudienbeihilfe. Diese beträgt ab Wintersemester 2017/2018:

  • 801 Euro monatlich für Über-24-Jährige, für Studierende mit Kind(ern), für verheiratete bzw. in eingetragener Partnerschaft lebende Studierende, für auswärtig Studierende, für Vollwaisen und für Selbsterhalter/-innen.
  • 560 Euro monatlich für alle anderen Studierenden.

Studierende mit Kind(ern) erhalten für jedes Kind einen monatlichen Zuschlag von 112 Euro, Über-24-Jährige einen Zuschlag von 20 Euro und Über-27-Jährige von 40 Euro im Monat.

Von der Höchststudienbeihilfe abgezogen werden die Familienbeihilfe, die zumutbaren Unterhaltsleistungen der Eltern, der Ehepartner/-innen bzw. der eingetragenen Partner/-innen der Studierenden sowie etwaige Eigenleistungen der Studierenden.

Dann gibt’s natürlich noch das SelbsterhalterInnenstipendium – für jene, die bereits vor Studienantritt 4 Jahre mit einem gewissen Mindesteinkommen gearbeitet haben. Alles Infos dazu sind auf der website der Arbeiterkammer zu finden bzw. unter www.stipendium.at

Den Anspruch auf Stipendium kann man übrigens ganz einfach mit dem AK-Stipendienrechner ermitteln!

Infos zum ÖH-Beitrag

Alle Studierenden sind automatisch Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft – der gesetzlichen Studierendenvertretung.

Übrigens: der ÖH-Beitrag in Höhe von Euro 19,20 (Stand Jänner 2018) ist jedes Semester zu entrichten.

Wofür wird der ÖH-Beitrag verwendet?

Der ÖH-Beitrag ermöglicht der ÖH, ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung zu stellen und gegenüber den zuständigen Ministerien als starke und unabhängige Vertretung der Studierenden aufzutreten. Die Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH garantiert, aufgrund der finanziellen Unabhängigkeit, ein politisch unabhängiges Handeln der ÖH.

Grundsätzlich werden von den 19,20 Euro 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet, von den restlichen 18,50 Euro gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die einzelnen Hochschulvertretungen.

Mehr dazu unter https://www.oeh.ac.at/service/oeh-beitrag

 

Astrid Leonhartsberger-Ledl
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