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Studiengebühren für Berufstätige: uniko beschließt Einrichtung eines Studienabschluss-Studienfonds

Karin Ortner
Karin Ortner
21. Juni 2018
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Die Bundesregierung ist – wofür sie unter anderem auch von der Arbeiterkammer massiv kritisiert wurde – dem Reparaturauftrag des VfGH nicht nachgekommen. Daher läuft wie hinlänglich bekannt ist Ende Juni die Regelung aus, wonach berufstätige Studierende auch nach Überschreiten der Mindeststudiendauer plus zwei Semester von der Studiengebühr befreit sind.

Am Montag hat nun die Universitätenkonferenz (uniko) einen Beschluss für eine Errichtung eines Studienabschluss-Stipendienfonds gefasst, der als Empfehlung an die Universitäten gedacht ist. Demnach soll aus einem Teil des Betrages, der über die Studiengebühren für Berufstätige bei den Universitäten einlangt, ein Studienabschluss-Fonds gespeist werden, mittels dessen Studierende in der Abschluss-Phase mit bis zu 1.000 Euro im Jahr unterstützt werden können. Die Auswahl bzw. die Reihung wird „auf Grund der besonderen Berücksichtigung der individuellen sozialen Aspekte sowie der Studienleistungen“ erfolgen. Entscheiden wird eine Kommission, Rechtsanspruch darauf soll keiner bestehen. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, bedarf laut Aussendung der uniko  einiger Voraussetzungen.

  1. Die / der Studierende muss sich in der Phase des Verfassens der Bachelor- bzw. Masterarbeit befinden.
  2. Es braucht ein Empfehlungsschreiben eineR BetreuerIn dieser Arbeit.
  3. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel des Studiums absolviert sein (d.h. bei einem Bachelorstudium eine Studienleistung von mindestens 120 ECTS und bei einem Masterstudium mindestens 80 ECTS); Dies bedeutet eine Studienaktivität von mindestens 16 ECTS im vorangegangenen Studienjahr.
  4. Eine gewisse Studiendauer darf nicht überschritten sein:
    1. beim sechs- bzw. achtsemestrigen Bachelorstudium: 6 Semester bzw. 8 Semester (Regelstudienzeit) plus 2 Toleranzsemester plus 4 Semester
    2. beim viersemestrigen Masterstudium: 4 Semester (Regelstudienzeit) plus 2 Toleranzsemester plus 2 Semester
    3. bei Diplomstudien: Regelstudienzeit plus Toleranzsemester plus 4 Semester

Einzelne Universitäten können davon abweichende Regelungen beschließen, wie das etwa bereits die Universität Innsbruck gemacht hat.

 

 

Karin Ortner
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1 Gedanke zu „Studiengebühren für Berufstätige: uniko beschließt Einrichtung eines Studienabschluss-Studienfonds“

  1. Hallo!
    Gibt es Richtlinien, wie das Empfehlungsschreiben gestaltelt sein soll / was es beinhalten muss?

    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Ferencz Bordas

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