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OÖ: AK kritisiert Studiengebühren für berufstätige Studierende

Karin Ortner
Karin Ortner
18. September 2018
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Drei Viertel der Studierenden an der Johannes Kepler Universität in Linz arbeiten neben dem Studium oder studieren neben der Arbeit. Bisher mussten sie keine Studiengebühren bezahlen – das ist jetzt vorbei: Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Regelung aufgehoben, Minister Faßmann hat nichts gegen die Aufhebung unternommen. Daher werden ab sofort für alle berufstätigen Universitätsstudierenden, die länger als die Mindeststudiendauer plus zwei Semester studieren, 363 Euro Studiengebühr pro Semester fällig.  Die in der Vorwoche veröffentlichten Ergebnisse von „Bildung auf einen Blick“ der OECD zeigen deutlich, dass es kaum ein Land gibt, in dem Bildung derart stark vererbt wird wie in Österreich. Während fast zwei Drittel der 20- bis 29-Jährigen Eltern ohne akademischen Abschluss haben, haben nur 38 Prozent dieser Altersgruppe ein Bachelor- oder Diplomstudium abgeschlossen. Haben die Eltern einen niedrigen Bildungsabschluss, wird ein Studium außerdem tendenziell später aufgenommen.

Der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich,  Dr. Johann Kalliauer, übt in diesem Zusammenhang heftige Kritik an der Wiedereinführung der Studiengebühren für Berufstätige. „Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der arbeitenden Bevölkerung durch die Bundesregierung“, ärgert sich der AK-Präsident über diese zusätzliche Belastung der studierenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.

Gleichzeitig verweist Kalliauer auf nach wie vor bestehende Umstände, unter denen die Studiengebühren auch weiterhin erlassen werden: Wer Betreuungspflichten für Kinder unter sieben Jahren hat oder länger andauernd krank ist, muss keine Studiengebühren zahlen. Für den Erlass zuständig ist immer die jeweilige Universität. Außerdem hat die Universitätenkonferenz bereits vor dem Sommer Modelle angekündigt, wie Universitäten in bestimmten Fällen berufstätigen Studierenden die Studiengebühr rückerstatten können.

Studierende mit steuerpflichtigem Einkommen können Studiengebühren im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer absetzen. Bezieher/-innen von Studienförderung haben überdies – auch noch ein Semester nachdem sie keine Studienförderung mehr beziehen – das Recht auf Rückerstattung.

Ob sich ein Antrag auf Studienförderung auszahlt, lässt sich ganz einfach und unkompliziert mit dem Stipendienrechner der Arbeiterkammer feststellen. Unter stipendienrechner.at kann jeder bequem von zu Hause aus herausfinden, ob ein Anspruch auf Studienförderung besteht. Die Einreichfrist für das Wintersemester 2018/2019 beginnt übrigens am 20. September.

Karin Ortner
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