Studienberechtigungsprüfung – Stipendium beziehen!

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
9. Januar 2019
www.pixabay.com

Wir hoffen, Ihr seid gut ins neue Jahr gestartet!

Wir beginnen das Jahr 2019 wieder mit einem wichtigen Hinweis auf eine Förderungsmöglichkeit:

Auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, haben die Möglichkeit, eine Studienbeihilfe zu bekommen und zwar für maximal 2 Semester.

Im Fall der Voraussetzungen für das Selbsterhalterstipendium kann auch dieses bezogen werden!

Bezieht man für die SBP eine Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalter-Stipendium, so ist wenigstens die Hälfte der zu absolvierenden Teilprüfungen bis Ende des Studienbeihilfen-Bezugs positiv abzulegen. Ansonsten ist die bezogene Studienbeihilfe zurückzuzahlen.

Beispiel:Bei fünf abzulegenden Prüfungen müssen mindestens drei Prüfungen vorgelegt werden.

Hinweis: Selbstverständlich kann nach erfolgreicher Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung auch für ein anschließendes Studium Studienbeihilfe beantragt werden. Der Beginn des ordentlichen Studiums muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres (in Ausnahmefällen eventuell auch 35. Lebensjahres) erfolgen.

Mehr dazu unter www.stipendienrechner.at bzw. auf unserer website.

Astrid Leonhartsberger-Ledl
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