AK-Wahl in OÖ: Geringfügig Beschäftigte können sich bis 27. Jänner zur Wahl veranlagen!

Karin Ortner
Karin Ortner
23. Januar 2019

Die Arbeiterkammer Wahlen stehen vor der Tür. In manchen Bundesländern wird bereits ab nächster Woche gewählt:  Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Wahltermine in den Bundesländern:

AK Vorarlberg     28.1.-7.2.2019

AK Tirol         28.1.-7.2.2019

AK Salzburg       28.1.-8.2.2019

AK Kärnten         4.3.-13.3.2019

AK OÖ            19.3.-1.4.2019

AK Burgenland     20.3.-2.4.2019

AK NÖ             20.3.-2.4.2019

AK Wien           20.3.-2.4.2019

AK Steiermark     28.3.-10.4.2019

Viele Studierende gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Damit auch geringfügig Beschäftigte wählen können, ist eine Veranlagung zur Wahl nötig.  Wir haben daher im Wahlbüro der AK Oberösterreich nachgefragt:

„Von 19. März bis 1. April sind ca. 600.000 Arbeitnehmer/innen in Oberösterreich zur AK-Wahl aufgerufen. Gewählt wird dabei die Vollversammlung der AKOÖ, das Parlament der Arbeitnehmer/innen in Oberösterreich, welche die politischen Leitlinien sowie die Verwendung des AK-Budgets festlegen. Die AK kämpft für Ihre Rechte im Betrieb, für gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung. Sie kämpft aber auch für die Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer/-innen bei neuen Gesetzen und Gesetzesvorschlägen. Jüngste Angriffe, vor allem aus der Industrie zeigen, dass derzeit massive Bestrebungen im Gange sind, die Arbeiterkammer zu schwächen, weil sie ihnen als starke Stimme der Arbeitnehmer/-innen im Weg steht. Um das breite Serviceangebot – von der Arbeits- und Sozialrechtsberatung, dem Konsumentenschutz oder etwa der Bildungsberatung aufrechtzuerhalten, gilt es eine breite demokratische Legitimation zu erreichen, wenn gemeinsam verhindert werden soll, dass der AK Mittel entzogen werden. Darum ist Ihre Stimme bei der AK-Wahl so wichtig.

Geringfügig Beschäftigte, arbeitslose Personen, Karenzierte, Lehrlinge und Krankenpflegeschüler/innen sowie Präsenz- und Zivildiener haben kein automatischen Stimmrecht, da dieser Personenkreis keine AK-Umlage zahlt.

Auf der Homepage der AKOÖ unter https://webservices.ak-ooe.at/akwahl/ können Sie Ihr Wahlrecht bis spätestens 27.01.2019 online beantragen.

Beantragen und Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und stärken Sie die AK mit Ihrer Stimme Ihre eigenen Interessen! Von 19. bis 22. März können können Sie erstmals Ihre Stimme auch in einem eigens eingerichteten Wahllokal an der Johannes Kepler Universität abgeben. Details zur AK-Wahl folgen in einem der nächsten Beiträge.“

 

 

Karin Ortner
Karin Ortner

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