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Studienbeihilfe beantragen!

Olivia Kaiser
Olivia Kaiser
2. Oktober 2019
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Mit Beginn des neuen Studienjahres stellt sich für viele Studierende und oft auch deren Eltern die Frage nach der Finanzierung des Studiums. Dabei sollte nicht auf die Möglichkeit eines Stipendienbezugs vergessen werden. Immer wieder gibt es Studierende, die eigentlich Anspruch auf Studienbeihilfe hätten, sich die Förderung allerdings nie abholen – Antrag stellen lohnt sich also!

 

  • Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe für das Wintersemester 2019/20 läuft noch bis zum 15. Dezember 2019. Die Antragstellung ist kostenlos und einfach auch online möglich. Bei Anträgen innerhalb dieser Frist wird im Fall der Bewilligung das Stipendium ab September rückwirkend ausbezahlt.

TIPP: Am schnellsten geht die Bearbeitung des Antrags auf Studienbeihilfe mit einem elektronischen Postfach. Alle Informationen dazu finden sich auf der Homepage der Stipendienstelle.

 

  • Einkommen der Eltern und Familiengröße sind die wichtigsten Kriterien, ob Anspruch auf ein Stipendium besteht. Mit aufrechter Studienzulassung (Zulassung inkl. Bezahlung des ÖH-Beitrags und allfälliger Studiengebühren), kann das Stipendium beantragt werden. Nach dem zweiten Semester müssen Prüfungserfolge nachgewiesen werden, um eine Rückzahlung auszuschließen. Näheres dazu auf: https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/rueckzahlung/?L=0

TIPP: Der Stipendienantrag kann erst nach Studienzulassung bearbeitet werden. Um nicht zu lange auf sein Geld warten zu müssen, lohnt sich daher eine frühe Rückmeldung zum Studium.

 

  • Die Höchststudienbeihilfe ist von verschiedenen Kriterien wie Wohnort oder Alter abhängig. Sie beträgt für Studierende unter 24 Jahren, die bei den Eltern wohnen, 324 Euro pro Monat; für jene über 24 Jahren 821 Euro pro Monat; über 27 Jahren maximal 841 Euro pro Monat. Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der „Mindeststudienzeit“ + 1 Toleranzsemester (bei Diplomstudien gibt es pro Studienabschnitt ein Toleranzsemester).

 

  • Dazuverdienen ist möglich, allerdings gibt es eine jährliche Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro (Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeitrag und Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale – derzeit 192 Euro). Bei höherem Einkommen während des Beihilfenbezugs wird das Stipendium entsprechend gekürzt.

 

Weiterführende Infos:

AK Folder „Stipendientipps für Berufstätige“

 

Beratungs- und Informationsstellen:

Stipendienstelle:  www.stipendium.at;

Sozialreferate der Österreichischen HochschülerInnenschaft: www.oeh.ac.at;

Stipendienrechner der AK Oberösterreich: www.stipendienrechner.at;

Olivia Kaiser
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