Wohnbeihilfe des Landes OÖ

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
22. Oktober 2019

Mit der Wohnbeihilfe der OÖ. Landesregierung soll insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, z.B. auch Studierenden ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Die Wohnbeihilfe hängt in Oberösterreich von der Haushaltsgröße, vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen und von der Wohnnutzfläche ab. Die Wohnnutzfläche beträgt für eine Person maximal 45qm und für jede weitere Person 15qm. Die Höchstgrenze der Wohnbeihilfe beträgt 3,50€ pro Quadratmeter Nutzfläche. Keine Wohnbeihilfe gibt es für BewohnerInnen von Heimplätzen, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern oder Eigenheimen oder bei nicht geförderten Mietwohnungen, wenn das Mietverhältnis mit einer nahestehenden Person besteht (z.B. EhegattIn, LebensgefährtIn etc.).

Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden.

Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze 300 Euro pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens.

Ein Berechnungsbeispiel:

Einpersonenhaushalt, Mietwohnung, Wohn-Nutzfläche 65 m²

Das Haushaltseinkommen beträgt 1.005,00 Euro; der Wohnungsaufwand 377,00 Euro

Der Gewichtungsfaktor hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (auch Kinder) ab. Der Gewichtungsfaktor für 1 Erwachsenen im Haushalt beträgt 1,74.

 

1.     Haushaltseinkommen

1005,00

2.     Gewichtetes Haushaltseinkommen, d.h. Sockelbetrag von 580 Euro x Gewichtungsfaktor, also in diesem Fall 580 Euro x 1,74

1009,20

3.     Zumutbarer Wohnungsaufwand (Punkt 1 minus Punkt 2)

0,00

4.     Wohnungsaufwand ohne Betriebskosten

377,00

5.     Anrechenbarer Wohnungsaufwand bzw. Obergrenze der Wohnbeihilfe 45 m² x 3,50 Euro

157,50

6.     Wohnbeihilfe monatlich (Punkt 5 minus Punkt 3)

157,50

 

Weitere Berechnungsbeispiele, Infos sowie das Antragsformular für Oberösterreich sind auf folgender website zu finden: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm

 

Astrid Leonhartsberger-Ledl
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