
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2016 müssen berufstätige Studierende seit dem Wintersemester 2018 wieder Studiengebühren zahlen – und zwar dann, wenn sie die Mindeststudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten haben. „Es ist ungerecht, dass jene Studierende, die arbeiten gehen und somit weniger Stunden pro Woche für Kurse, schriftliche Arbeiten und Klausurvorbereitungen investieren können als nicht arbeitende Studierende, zur Kasse gebeten werden. Jetzt wird es höchste Zeit, die Studiengebühren für Berufstätige abzuschaffen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Das Rückerstattungsmodell der Johannes Kepler Universität (JKU) sei grundsätzlich begrüßenswert, aber wenig praxistauglich und nur für einen Bruchteil der Betroffenen von Nutzen. Wer die Mindeststudiendauer plus 2 Toleranzsemester überschreitet, muss Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester zahlen. „Entgegen des Klischees des Bummelstudenten handelt es sich bei Langzeitstudierenden vielfach um Berufstätige. An der Johannes Kepler Universität gehen 70 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach. Hier bestraft man nicht vermeintliches Trödeln, sondern ohnehin… Weiterlesen …