Achtung! Frist zur Rückforderung der Studiengebühren für Berufstätige läuft nur noch bis Ende November!
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2016 müssen berufstätige Studierende seit dem Wintersemester 2018 wieder Studiengebühren zahlen – und zwar dann, wenn sie die Mindeststudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten haben. „Es ist