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Achtung! Frist zur Rückforderung der Studiengebühren für Berufstätige läuft nur noch bis Ende November!

Karin Ortner
Karin Ortner
28. November 2019

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2016 müssen berufstätige Studierende seit dem Wintersemester 2018 wieder Studiengebühren zahlen – und zwar dann, wenn sie die Mindeststudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten haben. „Es ist ungerecht, dass jene Studierende, die arbeiten gehen und somit weniger Stunden pro Woche für Kurse, schriftliche Arbeiten und Klausurvorbereitungen investieren können als nicht arbeitende Studierende, zur Kasse gebeten werden. Jetzt wird es höchste Zeit, die Studiengebühren für Berufstätige abzuschaffen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Das Rückerstattungsmodell der Johannes Kepler Universität (JKU) sei grundsätzlich begrüßenswert, aber wenig praxistauglich und nur für einen Bruchteil der Betroffenen von Nutzen.

Wer die Mindeststudiendauer plus 2 Toleranzsemester überschreitet, muss Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester zahlen. „Entgegen des Klischees des Bummelstudenten handelt es sich bei Langzeitstudierenden vielfach um Berufstätige. An der Johannes Kepler Universität gehen 70 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach. Hier bestraft man nicht vermeintliches Trödeln, sondern ohnehin schon doppelt belastete Menschen, die sich oft über Jahre hinweg regelrecht aufreiben, um Job und Studium unter einen Hut zu bekommen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Vor dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs waren berufstätige Langzeitstudierende von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Die letzte Bundesregierung hat sich trotz Protesten, unter anderem seitens der Arbeiterkammer, geweigert, das Gesetz zu reparieren. Universitäten in Österreich haben daher unterschiedliche Rückerstattungsmodelle entwickelt. An der Johannes Kepler Universität Linz können Studierende noch bis 30. November unter gewissen Voraussetzungen die Studiengebühr für 2018/19 zurückfordern. Allerdings sind die zu erfüllenden Voraussetzungen hierfür eng gefasst, sodass das Rückerstattungsmodell für den Großteil der Studierenden nicht greift.

Die AK fragte bei der zuständigen Abteilung an der JKU nach, wie viele berufstätige Studierende Gebühren zahlen müssen und wie viele von ihnen bereits um Rückerstattung durch die Universität angesucht haben. Zahlen wollte die JKU keine nennen, sie erteilte allerdings die Auskunft, dass die Zahl der gestellten Anträge bisher hinter den Erwartungen der Uni zurückliegt. Aus Sicht der AK ist dies bei den sehr streng definierten Kriterien auch wenig verwunderlich.

So müssen die Studierenden etwa neben einem Mindestnachweis von 16 positiv abgeschlossenen ECTS-Punkten im Studienjahr 2018/2019 in sämtlichen inskribierten Jahren davor in Summe mindestens 12,5 ECTS pro Semester positiv absolviert haben. In Verbindung mit anderen Voraussetzungen – etwa der Eingrenzung des Jahreseinkommens auf  mindestens 6.255 Euro („Geringfügigkeitsgrenze“) bis maximal 13.500 Euro (steuerpflichtiges Einkommen) – ist das Modell der JKU demnach wenig praxistauglich. (Sämtliche Voraussetzungen finden sich hier!)

„Wir unterstützen natürlich sämtliche Bestrebungen, das ohnehin fordernde Leben berufstätiger Studierender zu erleichtern. Diese Regelung der JKU ist aufgrund ihrer strengen Voraussetzungen aber kein geeignetes Instrument, um die Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu erleichtern. Zudem kann und soll es aus Sicht der AK nicht  Aufgabe der Universitäten sein, Versäumnisse in der Politik auszugleichen. Ich fordere hiermit die künftige Bundesregierung auf, berufstätige Studierende wieder von der Gebührenzahlung zu befreien“, sagt Kalliauer.

Karin Ortner
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