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Familienbeihilfe für Studierende

Sabine Stadler
Sabine Stadler
4. Dezember 2019
Quelle: pixabay.com

Familienbeihilfe erhalten grundsätzlich die Eltern, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Wer überwiegend selber für seinen Unterhalt aufkommt, kann diese auch selbstständig beantragen. Die Familienbeihilfe beträgt für jedes studierende Kind monatlich mindestens 138,80 Euro und erhöht sich auf mindestens 165,10 Euro ab dem vollendeten 19. Lebensjahr. Dazu kommt noch der Kinderabsetzbetrag in der Höhe von 58,40 Euro monatlich.

Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Studierende bis zum 24. Geburtstag. Wer Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst geleistet hat, hat ein Jahr länger Anspruch. Zudem auch Studierenden, die ein Studium betreiben, dass mind. 10 Semester dauert, z.B. Medizin. Voraussetzung ist, dass man sich in einer Berufsausbildung befindet, die Wartezeit zwischen Schulabschluss bzw. Ende Präsenz- oder Zivildienst und dem ehestmöglichen Start der Berufsausbildung wird auch abgedeckt. Wer zwischendurch z.B. in der Zeit der Berufstätigkeit keine Familienbeihilfe bekommen hat, kann diese wieder beantragen.

Für das erste Studienjahr muss mit dem konkreten Nachweis von 16 ECTS bewiesen werden, dass das Studium erfolgreich und zielstrebig vorangeht, später kann das Finanzamt jederzeit einen weiteren Nachweis verlangen. Grundsätzlich muss das Studium in der vorgegebenen Zeit plus einem Toleranzsemester absolviert werden, wer schneller ist, kann das nicht konsumierte Toleranzsemester als Guthaben anfügen. Das Studium kann innerhalb von jeweils zwei Semestern ab Inskription zwei Mal gewechselt werden.

Wer neben dem Studium arbeitet, sollte darauf achten, dass ab dem 19. Geburtstag das zu versteuernde Gesamteinkommen nicht höher als 10.000 Euro sein darf.

Die Familienbeihilfe ist sehr genau geregelt und beinhaltet auch eine Reihe von Ausnahmen z.B. für behinderte Studierende, Studierende mit Kind, Waisen oder Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr geleistet haben. Wichtig ist, dass vorab alle Infos eingeholt werden, Support gibt es durch die Österreichische Hochschülerschaft und die Fachberatung der Arbeiterkammer.

Weiterführende Links: Homepage Ministerium, Sozialbroschüre ÖH, Familienbeihilfenrechner der Arbeiterkammer

Sabine Stadler
Sabine Stadler
Sabine Stadler ist Referentin in der Abteilung Bildung Jugend und Kultur in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie hat an der Johannes Kepler Universität in Linz Wirtschaftswissenschaften studiert und 2004 ein Erasmus-Jahr in Finnland verbracht. Nach dem Studium war sie vier Jahre als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Paris Lodron Universität Salzburg tätig. 2011 übernahm sie für zwei Jahre die Bereichsleitung in einem Sozialökonomischen Betrieb. Nach der Geburt ihres Sohnes ist sie 2014 bei der Arbeiterkammer Salzburg in die Bildungsabteilung eingestiegen.

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