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Studienbeihilfe, Aufnahmeverfahren, Nebenjob und co in Zeiten von Corona – was gilt?

Olivia Kaiser
Olivia Kaiser
23. März 2020

Viele Studierende fragen sich aktuell, was passiert, wenn sie aufgrund der Corona-Krise den erforderlichen Leistungsnachweis für die Studienbeihilfe nicht (rechtzeitig) erbringen können, ihr Studium nicht rechtzeitig abschließen oder was mit Förderungen bei abgebrochenen oder nicht angetretenen Auslandsaufenthalten geschieht.

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Grundsätzlich gibt es aktuell Verlängerungsmöglichkeiten, wenn Studienzeitverzögerungen oder unzureichende Leistungsnachweise in direktem Zusammenhang mit Corona stehen. Außerdem gibt es das Mittel der Studienunterstützung, mit der Härtefälle ausgeglichen werden sollen.

 

Die Studienbeihilfenbehörde hat mittlerweile eine Liste mit häufigen Fragen im Zusammenhang mit Corona zusammengestellt, auf die wir hiermit aufmerksam machen möchten: https://www.stipendium.at/service/faq-haeufige-fragen/

 

Auch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert auf seiner Homepage über Fragen im Zusammenhang mit Schließungen von Hochschuleinrichtungen, Beihilfen, Auslandsaufenthalten etc.: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/Hochschule-und-Universität/Aktuelles/corona/corona_faq.html

 

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat ebenfalls eine Infohomepage eingerichtet, bei der u.a. direkt auf die Informationen der einzelnen Hochschulstandorte verlinkt wird: https://www.oeh.ac.at/news/informationen-zu-covid-19-coronavirus

 

Zu guter Letzt möchten wir auch noch auf die neu eingerichtete Homepage von Arbeiterkammer (AK) und Österreichischem Gewerkschaftsbund (ÖGB) hinweisen, auf welcher häufige Fragen im Zusammenhang mit Job und Corona (Kündigung, Kurzarbeit, Schutzmaßnahmen etc.) behandelt werden: https://jobundcorona.at/

Für individuelle arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Corona wurde auch eine telefonische Hotline von AK und ÖGB eingerichtet: 0800 22 12 00 80

 

Abschließend bleibt uns nur zu sagen: Informieren Sie sich, bevor Sie sich aktuell in irgendwelche übereilten Vereinbarungen drängen lassen und passen Sie auf sich und andere auf.

 

Olivia Kaiser
Olivia Kaiser

2 Gedanken zu „Studienbeihilfe, Aufnahmeverfahren, Nebenjob und co in Zeiten von Corona – was gilt?“

  1. Guten Tag. Sehr geehrte Damen und Herren.

    Meine Fragen beläuft sich bezüglich einer Studienbeihilfe.
    Ich absolviere mein Bachelorstudium SOZIALE ARBEIT an einer privaten Hochschule innerhalb eines online-Fernstudiums mit Präsenzprüfungen.
    Ich bin momentan in Karenz und lebe in Niederösterreich. Die Hochschule befindet sich jedoch in Deutschland.
    Habe ich ebenfalls Anspruch auf Studienbeihilfe bzw an wen soll ich mich hierzu wenden.
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Christina Schifböck-Nussbaumer

    Antworten
    • Liebe Frau Schifböck-Nussbaumer, die staatliche Studienförderung gilt für ordentliche Studierende an einer österreichischen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität. Analog dazu gibt es das Mobilitätsstipendium für Studien im Ausland. Ansprechstelle wäre hier die Stipendienstelle – eine Liste der förderbaren Unis sowie Kontaktdaten finden Sie unter http://www.stipendium.at . Sollte die Studienförderung nicht möglich sein, könnte ev. die Bildungskarenz für Sie von Interesse sein (im Anschluss an die Elternkarenz). Liebe Grüße und alles Gute! Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten

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