Stipendium für das Wintersemester 2020/2021 – Antrag stellen lohnt sich!

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
9. Dezember 2020
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Mit 15. Dezember endet die Antragsfrist um Studienbeihilfe für das Wintersemester 2020/2021. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies schnellstes machen. Denn Berechtigte, die ihren Antrag bis zu diesem Stichtag einreichen, bekommen die Studienbeihilfe rückwirkend mit Semesterbeginn ausbezahlt.

Viele Studierende stellen keinen Stipendien-Antrag, weil sie davon ausgehen, keinen Anspruch zu haben. Sie verzichten somit auf diese finanzielle Unterstützung. Deshalb empfehlen wir allen Studierenden auf Nummer sicher zu gehen und einen Antrag einzureichen!

Wer unsicher ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Stipendium besteht, kann diesem mit dem AK-Stipendienrechner klären. Weitere Informationen, z.B. wer überhaupt Anspruch auf Studienbeihilfe hat und wie hoch diese sein kann, findet man auf der Website der Arbeiterkammer.

Also keine Zeit verlieren und Antrag stellen! Mithilfe der Handy-Signatur kann der Antrag bequem von zu Hause und unabhängig von Öffnungszeiten erledigt werden.  Alle Infos sowie die Onlineformulare sind unter www.stipendium.at zu finden.

Astrid Leonhartsberger-Ledl
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