Lohnsteuerausgleich
Ein Lohnsteuerausgleich lohnt sich fast immer! Bildungskosten und Aufwendungen für ein Studium sind für lohnsteuerpflichtige Studierende steuerlich absetzbar. Folgende Bildungsmaßnahmen können bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden: Ausbildungskosten Fortbildungskosten oder Umschulungskosten Konkret können die