OÖ: Covid19-Fonds für ArbeitnehmerInnen

Karin Ortner
Karin Ortner
5. März 2021

Update 13. März: Achtung! Die Antragsfrist wird bis 30. Juni verlängert!

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Im Frühjahr 2020 führten wir eine Umfrage unter den berufstätigen Studierenden durch, schon im Mai des Vorjahres hat demnach mehr als die Hälfte der Studierenden angegeben, dass ihre finanzielle Situation schwieriger ist als vor der Pandemie.

Der von Arbeiterkammer Oberösterreich und Land Oberösterreich eingerichtete Corona-Hilfsfonds für ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die sich wegen Einkommensverlusten bzw. Lohn-/ Gehaltskürzungen durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit auf Grund der COVID-19-Pandemie in einer schwierigen finanziellen Notsituation befinden, ist auch für berufstätige Studierende interessant. Seit Februar können die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Anträge auf Unterstützung einreichen.

Achtung: Die Einreichfrist endet am 31. März!

Her geht´s direkt zum Online-Antrag auf Gewährung der Unterstützung:

Wer wird gefördert?
Gefördert werden unselbständig Erwerbstätige, die vor Eintritt der COVID-19 Pandemie ihren Lebensunterhalt aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit bestritten und Einkommen aus diesem Grund erhalten haben. Aufgrund der COVID-19 Pandemie liegen Einkommensverluste bzw. Lohn- / Gehaltskürzungen durch Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit vor, die aufgrund des dadurch verringerten Netto-Haushaltseinkommens zu einer schwierigen finanziellen Situation im Haushalt führen.


Was wird gefördert?
Der Förderwerber / Die Förderwerberin muss von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sein, welche durch die COVID-19 Pandemie ausgelöst wurde. Die Arbeitslosigkeit darf frühestens seit Beginn der Pandemie (ab 16.03.2020) bestehen. Die Kurzarbeit darf frühestens ab 01.03.2020 bestehen. Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit muss zumindest in den Monaten Dezember 2020 und / oder Jänner 2021 vorliegen.


Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag in Höhe von 300 bis 700 Euro pro Haushalt gewährt. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen für den genannten Zeitraum Dezember 2020 und Jänner 2021 darf gewisse Einkommensobergrenzen nicht übersteigen.

Alle Infos finden sich hier

Bei Fragen kann man sich entweder an das Land OÖ so.post@ooe.gv.at
oder an die Arbeiterkammer Oberösterreich: mitglieder@akooe.at wenden.

Zum breiten Bildungsberatungsangebot der Arbeiterkammer Oberösterreich geht es hier:  

Karin Ortner
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