Was ist neu 2022?

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
10. Januar 2022

Wir wünschen ein gutes neues Jahr!

 

So wie jedes Jahr gibt es auch 2022 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2022 485,85 Euro pro Monat.

Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre) beträgt 64,59 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 68,59 Euro pro Monat.

In der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld wird erhöht – auf 0,86 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.

Bei der Familienbeihilfe bleiben die Werte gleich wie 2020: ab Geburt 114 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 121,90, ab 10 Jahre 141,50, ab 19 Jahre 165,10. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (155,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern. Die Zuverdienstgrenze beträgt 15.000,- Euro pro Kalenderjahr.

Weitere Werte gibt’s auf unserer website.

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl

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