
Seit einem Jahr müssen berufstätige Studierende, die länger für ihr Uni-Studium brauchen (Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester), wieder Studiengebühren zahlen. Einige Universitäten haben ein sogenanntes „Studienabschluss-Stipendium“ eingerichtet, wofür sie Teile der zusätzlichen Einnahmen durch die Studiengebühren verwenden. Damit soll es für berufstätige Studierende zu einer finanziellen Entlastung kommen – wenn sie bestimmte Leistungskriterien erfüllen und ein gewisse Einkommenshöhe nicht übersteigen. Da es zu den unispezifischen „Studienabschluss-Stipendien“ sehr unterschiedliche Informationswege gibt, gilt jedenfalls: Informieren Sie sich an Ihrer Universität, ob ein Stipendium eingeführt wurde! Achtung: Die Antragsfrist endet an manchen Universitäten bereits Ende November 2019! Stellen Sie Ihren Antrag also ehestmöglich! Manche Unis haben sich dafür entschieden, die Stipendien erst im Nachhinein auszuzahlen. An manchen Unis muss der Antrag im März bzw. April 2020 eingebracht werden. An einigen Unis ist der Antrag überhaupt erst nächsten Herbst fällig, das Stipendium wird dann rückwirkend für das ganze Studienjahr ausbezahlt. Kriterien… Weiterlesen …