Universitätsgesetz

Karin Ortner

16 ECTS im Jahr oder Rausschmiss?

Laut APA-Information soll die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) eine massive Verschärfung der Studienbedingungen bringen. Demnach müssen Studierende künftig eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr erbringen, ansonsten erlischt ihre Zulassung. Der Nachweis soll das ganze

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