Geplanter Abzug des Weiterbildungsgeldes von Studienförderung ist rechtlich nicht haltbar!
Die Neuerungen beim Stipendienbezug wurden an dieser Stelle schon besprochen. Aber wie so oft, wird so manche Grauslichkeit erst auf den zweiten Blick sichtbar. Worum geht es: In der Novelle findet sich eine Regelung, wonach