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Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe rückwirkend erhöht

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Karin Ortner
12. Juli 2024

Eine Aufgabe dieses Blogs ist es, zeitnah über wichtige Änderungen zu informieren. Eine solche gab es gerade: Die Zuverdienstgrenzen bei der Studienbeihilfe und bei der Familienbeihilfe werden von jährlich 15.000 Euro auf jährlich 16.455 angehoben und danach jährlich automatisch valorisiert.

Diese neue Regelung gilt sowohl für den Zuverdienst bei der Studienbeihilfe als auch bei der Familienbeihilfe rückwirkend ab 01. Jänner 2024. Es kann also nun deutlich mehr verdient werden, ohne dass es zu Kürzungen bei der Beihilfe oder Rückzahlungsverpflichtungen kommt.

Mit dieser guten Nachricht verabschieden wir uns in die Sommerpause und wünschen euch einen schönen, erholsamen, entspannenden und abwechslungsreichen Sommer. Apropos abwechslungsreich: Mit der kostenlosen und umfangreichen digitalen Bibliothek der Arbeiterkammern gibt es ein tolles Angebot an Magazinen und Zeitschriften  (rund 3.000! darunter 10 österreichische Tageszeitungen), E-Books und Hörbüchern in unterschiedlichen Sprachen. Gleich anmelden und reinschmökern:  Online-Registrierung | Digitale Bibliothek (litkatalog.eu)

 

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