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Aliquotierung der Zuverdienstgrenze bei Studienbeihilfenbezug nach Erstanträgen

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Patrick Baumann
4. September 2024

Nach einem warmen und hoffentlich schönen Sommer starten wir wieder voller Elan in den Herbst!

Die jährliche Zuverdienstgrenze für das Jahr 2024 liegt bei € 16.455,–. Bei einem Studienbeihilfenbezug nach fristgerechten Erstantrag im Wintersemester wird nur das Einkommen von September bis Dezember für den Zuverdienst herangezogen, da die Auszahlung der Studienbeihilfe normalerweise ab September erfolgt. Dadurch verringert sich die Zuverdienstgrenze. Die Berechnung erfolgt so: Zuverdienstgrenze geteilt durch 12 und dann multipliziert mit der Anzahl der Monate, in denen Studienbeihilfe bezogen wird. Somit liegt diese von September 2024 bis Dezember 2024 bei € 5.485,–. Im nächsten Kalenderjahr gilt dann die jährliche Zuverdienstgrenze bei einem Bezug von Studienbeihilfe über 12 Monate.

Achtung!

  • Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze, kommt es zu Rückzahlungsaufforderungen!
  • Auch bei der aliquoten Berechnung der Zuverdienstgrenze wird das Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes zur Gänze im jeweiligen Monat der Auszahlung berücksichtigt (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Auszahlungen aus Vorsorgekassen).
  • Wenn Familienbeihilfe bezogen wird liegt dort die jährliche Zuverdienstgrenze bei €15.000 brutto. Diese ist geringer als die derzeitige Zuverdienstgrenze bei Stipendien.

 

Tipp!

  • Wenn Sie noch im September noch voll berufstätig sein wollen oder Zahlungen (z. B. Auszahlungen aus Vorsorgekassen, Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld) erfolgen, welche zum Einkommen zählen, kann die Zuerkennung beziehungsweise Auszahlung der Studienbeihilfe ab einem späteren Monat beantragt werden.

 

Die derzeitigen maximalen Studienbeihilfensätze betragen:

  • Für nicht auswärtig Studierende unter 24 Jahre maximal € 404,–.
  • Für auswärtige Studierende unter 24 Jahre, Vollwaisen, verheiratet Studierende oder eingetragene Partnerschaft, Studierende, die zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind maximal € 705,–.
  • Für alle Studierenden über 24 Jahre maximal € 995,–.
  • für alle Studierenden über 27 Jahre maximal € 1.031,–.
  • für Studierende nach Selbsterhalt unter 27 Jahre maximal € 1.034,–.
  • Für Studierende nach Selbsterhalt über 27 Jahre maximal € 1.072,–.
  • Studienabschlussstipendium zwischen € 813,– bis maximal € 1.393,–.

 

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