
Seit vergangenem Wintersemester müssen berufstätige Studierende an Universitäten, die länger als die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester studieren, wieder Studiengebühren zahlen. Davon waren über 25.000 Studierende betroffen, ein Viertel davon hat nun das Studium abgebrochen. Die übrigen Studierenden (mehr als 16.000) müssen seither aufs Monat umgelegt 60 Euro mehr aufbringen. Eine Anfragenbeantwortung durch das Wissenschaftsministerium zeigt, dass sich über zwei Drittel dieser Studierenden im Bachelor- oder Diplomstudium befinden – es handelt sich hier also nicht um ein reines „Doktoratsproblem“. Gerade berufstätige Studierende stehen aber ohnehin vor zahlreichen Herausforderungen bei der Balance zwischen Studium, Beruf und Freizeit und ein Großteil der berufstätigen Studierenden arbeitet, um sich sein Studium finanzieren zu können. Die Arbeiterkammer (AK) wird sich jedenfalls auch weiterhin dafür einsetzen, dass Berufstätigkeit wieder als Grund für den Erlass von Studiengebühren aufgenommen wird. Gleichzeitig ist es der AK aber auch ein zentrales Anliegen, hier auf mögliche Unterstützungsleistungen hinzuweisen, da diese vielfach nicht… Weiterlesen …