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Studienbeihilfenbehörde: von 27.7 bis 7.8. geschlossen

Karin Ortner
Karin Ortner
6. August 2015
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„Während der Sommerferien wird in der Zeit vom

           29. Juni bis zum 28. August 2015

kein allgemeiner Parteienverkehr abgehalten.

Die Stipendienstelle ist in der Zeit vom

          27. Juli bis zum 7. August 2015

  geschlossen und daher generell nicht erreichbar“

Ist es zumutbar, dass die Behörde, die über die Studienförderungen berät und entscheidet, im Sommer nur sehr eingeschränkt erreichbar ist,  bzw. in zwei Wochen von 27. Juli bis 7. August komplett geschlossen ist?

Die Studienförderung in Österreich ist sowohl in der Höhe als auch bezüglich BezieherInnenkreis unzureichend und dringend reformbedürftig. Fragen rund um´s Stipendium sind das ganze Jahr über zentrales Thema der Bildungsberatungen der AK, die zuständige Behörde will und kann die Arbeiterkammer aber natürlich nicht ersetzen. Gerade jetzt in den etwas ruhigeren Sommermonaten, an denen Berufstätige eher Zeit haben, über ein mögliches Studium nachzudenken, müssen AnsprechpartnerInnen der zuständigen Stellen erreichbar sein.

Doch abgesehen von der – klar zu verneinenden – Frage der Zumutbarkeit: Die Stipendienstelle ist eine staatliche Behörde und hat als solche eine Reihe von Aufgaben in der Vollziehung der Gesetze wahrzunehmen, sie ist kein „Betrieb“ der „Betriebsurlaub“ machen kann. Die engagierten und kompetenten Kolleginnen der Stipendienstelle als auch die (angehenden) Studierenden haben ein Recht auf eine Behörde, die finanziell und personell so ausgestattet ist, dass ein qualitativer Betrieb das gesamte Jahr über möglich ist.

Karin Ortner
Karin Ortner

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