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Jetzt ist es fix: Nachweis für SelbsterhalterInnenstipendium bleibt bis WS 18/19 bei Euro 7.272

Karin Ortner
Karin Ortner
21. September 2017
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Die umfangreiche Erhöhung und Ausweitung der Studienförderung ab September 2017 hätte für mehrere hundert angehende BezieherInnen von SelbsterhalterInnenstipendium einen äußerst unerfreulichen Nebeneffekt gehabt: Hatten sie ursprünglich von der zuständigen Behörde gemäß geltender Rechtslage zugesichert bekommen, dass der Einkommens-Nachweis von Euro 7.272 jährlich über vier Jahre ausreicht um SelbsterhalterInnenstipendium zu beziehen, waren es gemäß der im Sommer beschlossenen Reform plötzlich Euro 8.580, die nachgewiesen hätten werden müssen.

Nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen der Arbeiterkammer wurde schon im Juli von SPÖ und ÖVP ein Antrag eingebracht diese Regelung dahingehend zu ändern, dass der höhere Nachweis noch nicht ab dem Studienjahr 2017/18 sondern erst ab dem Studienjahr 2018/19 gelten soll. Dieser wurde nun am 20. September im Nationalrat beschlossen und zwar rückwirkend mit 1. September 2017.

Wer also im Studienjahr 2017/18 um SelbsterhalterInnenstipendium ansucht braucht nach wie vor lediglich ein Einkommen von 7.272 Euro im Jahr (versicherungspflichtiges Einkommen abrufbar über die Gebietskrankenkasse) nachzuweisen.

Ob SelbsterhalterInnenstipendium bezogen werden kann, lässt sich einfach mit dem Stipendienrechner der AK herausfinden!

Ergänzende Information:

Die Übergangsbestimmung wurde im Nationalrat beschlossen, jetzt muss dies aber noch vom Bundesrat genehmigt werden und dann noch kundgemacht werden. Anträge, bei denen der Selbsterhalt ausschließlich aufgrund der Übergangsstimmung vorliegt, können von der Stipendienstelle erst nach Kundmachung bearbeitet werden.

Karin Ortner
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